Berichterstatter empfiehlt das Fischereiabkommen nicht zu verlängern
Der Berichterstatter des Fischerei-Ausschusses des Europäischen Parlaments (PECH) empfiehlt, das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko zu beenden: „Eine Verschwendung von Steuergeldern, weder ökologisch noch umweltbezogen nachhaltig und ohne wesentlichen makroökonomischen Effekt", erklärte er. Darüber hinaus bezweifelte er, inwiefern die Bevölkerung der Westsahara wirklich davon profitiere.
Veröffentlicht 13. Oktober 2011


Der finnische Abgeordnete Carl Haglund, Berichterstatter des Fischerei Ausschuss des Europäischen Parlaments (PECH) empfiehlt, das Fischereipartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Marokko nicht zu verlängern.

Er wirft der Kommission die mangelnde Zusammenarbeit mit ihm bei der Erstellung der Empfehlung vor und unterstreicht, wie „schwierig es sei, mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten.“ Und weiter: „Durch den Mangel an Kooperation zwischen den Institutionen ist die Arbeit des Berichterstatters während des gesamten Prozesses bei der Erstellung dieses Entwurfs einer Empfehlung behindert worden.“

„So wie das Abkommen jetzt konzipiert ist, wäre es grundsätzlich falsch, dem Parlament zu empfehlen, der Verlängerung eines Protokolls mit so vielen offenkundigen Fehlern seine Zustimmung zu erteilen“, erklärte Haglund.
Der Berichterstatter äußerte sich kritisch über alle Aspekte der Vereinbarung. Lesen Sie den Text seines Berichts unter http://www.wsrw.org/files/dated/2011-10-12/draft_haglund_recommendation_2011.pdf.

Die wichtigsten Gründe für eine Ablehnung lieferte die Europäische Kommission selbst durch ihren Evaluierungsbericht, den sie früher erstellt hatte. Diese Evaluierung ergab nämlich, dass dieses Abkommen zu einem riesigen finanziellen Verlust für die Europäische Union geführt hat und die marine Umwelt in den ozeanischen Gewässern der Westsahara zerstört. Haglund weist darüber hinaus auch darauf hin, dass die Fragen der Rechtmäßigkeit des Abkommens nicht geklärt sind, da es auch die Gewässer vor der Westsahara einbezieht und dass es keinerlei Informationen darüber gebe, ob die Saharauis von dem Abkommen profitieren.

Der Bericht ist ein Entwurf einer Empfehlung, der nach den Beratungen im Fischerei-Ausschuss (PECH) dem Parlament vorgelegt wird. Falls die Resolution vom Parlament angenommen wird, werden die europäischen Institutionen überdenken müssen, wie sie mit diesem Abkommen weiterhin umzugehen gedenken. Der Text des Berichterstatters ist auf den 20. September datiert.




ENTWURF EINER EMPFEHLUNG
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko

(11226/2011 – C7 0201/2011 – 2011/0139(NLE))

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Carl Haglund


ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
(11226/2011 – C7-0201/2011 – 2011/0139(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (11226/2011),
– in Kenntnis des Entwurfs eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (11225/2011),
– in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0201/2011),
– gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0000/2011),
1. verweigert seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Rat davon in Kenntnis zu setzen, dass das Protokoll nicht geschlossen werden kann;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Königreichs Marokko zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung
Das Königreich Marokko ist ein Land in Nordafrika, das im Osten an den Atlantischen Ozean, das Mittelmeer und Algerien und im Süden an das umstrittene Gebiet der Westsahara grenzt. Marokko hat rund 32 Millionen Einwohner. Der Dienstleistungssektor erwirtschaftet über die Hälfte des BIP, und die Industrie trägt ein weiteres Viertel und die Landwirtschaft etwas mehr als ein Zehntel bei. Die Sektoren Fremdenverkehr, Telekommunikation, Informationstechnologie und Textilwaren haben in jüngster Zeit das höchste Wachstum erzielt.

Das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Marokko trat im Jahr 2000 in Kraft. Diese Abkommen bildet den allgemeinen Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Marokko im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereich. Marokko ist derzeit ein privilegierter Partner der Europäischen Union und der größte Empfänger von Mitteln der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Die EU ist der wichtigste Exportmarkt, der führende staatliche und private externe Investor und der wichtigste Fremdenverkehrsmarkt Marokkos.

Die Fischwirtschaft ist seit langem eine wichtige wirtschaftliche Säule Marokkos, und das Land gilt als der größte Markt für Fischereierzeugnisse in Afrika. Der Fischereisektor erwirtschaftet rund 3 % des BIP und stellt nach Schätzungen der marokkanischen Regierung rund 400 000 direkte und indirekte Arbeitsplätze bereit.

Die Europäische Gemeinschaft und das Königreich Marokko haben am 22. Mai 2006 ein partnerschaftliches Fischereiabkommen geschlossen, das am 28. Februar 2007 in Kraft getreten ist. Die Kommission hat auf der Grundlage eines Mandats des Rates Verhandlungen mit dem Königreich Marokko geführt, um das Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen um ein Jahr zu verlängern, nachdem das ursprüngliche Protokoll abgelaufen war. Am 25. Februar 2011 wurde ein Protokoll zur Verlängerung des vorhergehenden Protokolls für die Zeit vom 28. Februar 2011 bis 27. Februar 2012 paraphiert. Das um ein Jahr verlängerte Protokoll wird nun vorläufig angewandt; der Rat benötigt aber noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments, um das neue Protokoll anzunehmen. Das Protokoll zu dem Abkommen mit Marokko sieht von allen partnerschaftlichen Fischereiabkommen die zweithöchste jährliche finanzielle Gegenleistung der EU vor.

Inhalt des Protokolls
Laufzeit des Abkommens 4 Jahre, verlängerbar (28.2.2011- 27.2.2015)
Laufzeit des Protokolls 4 Jahre (28.2.2007-27.2.2011) + 1 Jahr (28.2.2011-27.2.2012), vorbehaltlich Ratifizierung
Paraphiert 29. Juli 2005 + 25. Februar 2011
Art des Abkommens Gemischtes Abkommen
Finanzielle Gegenleistung 36 100 000 € jährlich, wovon 13 500 000 € für die Stützung fischereipolitischer Maßnahmen in Marokko vorgesehen sind, um die nachhaltige Fischerei in den marokkanischen Gewässern zu fördern.
Von den Reedern zu entrichtende Gebühren Thunfisch: 25 € je Tonne Fang
Nichtindustrielle Fischerei Nord, pelagische Arten:
67 €/BRZ/Quartal
Nichtindustrielle Fischerei Nord, Grundleinenfänger:60 €/BRZ/Quartal
Industrielle pelagische Fischerei: 20 €/Tonne
Grundfischerei: 53 €/BRZ/Quartal
Nichtindustrielle Fischerei Süd: 60 €/BRZ/Quartal
Vorauszahlungen Thunfischfang: 5000 € pro Jahr

In dem Protokoll werden die Fangmöglichkeiten festgelegt, die den Fischereifahrzeugen aus der EU nach Maßgabe der verfügbaren Überschüsse geboten werden, sowie die von der EU gezahlte finanzielle Gegenleistung für die eingeräumten Zugangsrechte und für die Stützung fischereipolitischer Maßnahmen. Ein weiteres Ziel des Protokolls besteht darin, im Interesse beider Parteien einen allgemeinen partnerschaftlichen Rahmen für die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik zu schaffen.

Die gesamte jährliche finanzielle Gegenleistung, die Marokko von der Europäischen Union erhält, beträgt 36 100 000 €. Sie ergibt sich aus:
a) einer Höchstzahl von 119 Fanglizenzen für EU-Fischereifahrzeuge in den Kategorien nichtindustrielle Fischerei, Grundfischerei und Thunfischfang sowie einer Fangmenge von maximal 60 000 Tonnen in der Kategorie industrielle pelagische Fischerei und
b) einem Beitrag zur Entwicklung der Fischereipolitik des Königreichs Marokko in Höhe von 13 500 000 €. Diese Förderung steht in Einklang mit den Zielen der nationalen Fischereipolitik.

In dem Protokoll sind Fangmöglichkeiten in den folgenden sechs Kategorien vorgesehen:
­ nichtindustrielle pelagische Fischerei Nord: 20 Wadenfänger;
­ nichtindustrielle Fischerei Nord: 30 Grundleinenfänger;
­ nichtindustrielle Fischerei Süd: 20 Schiffe;
­ Grundfischerei: 22 Schiffe;
­ Thunfischfang: 27 Schiffe;
­ industrielle pelagische Fischerei: 60 000 Tonnen Fänge.

Bemerkungen und Schlussfolgerungen des Berichterstatters
Eine externe Beratungsfirma hat im Auftrag der Kommission einen Bericht mit einer Ex-Post-Bewertung ausgearbeitet, worin die ersten vier Jahre des partnerschaftlichen Fischereiabkommens mit Marokko bewertet werden. Darin werden einige besorgniserregende Fakten zu verschiedenen Aspekten des vorherigen Protokolls, dessen Verlängerung Gegenstand dieser Empfehlung ist, hergehoben.

In einer allgemeinen Bemerkung heißt es darin, dass die Ergebnisse dieses ersten 4-Jahres-Zeitraums des neuen partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko im Allgemeinen ziemlich enttäuschend sind. Es gibt zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aspekten des Abkommens. Nach dem Bewertungsbericht werden zwei der wichtigsten Ziele des Abkommens nicht erreicht: Stabilisierung des EU-Markts und Entwicklung des Fischereisektors. Was die Deckung der gesamten jährlichen Nachfrage nach Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur auf dem europäischen Markt anbelangt, so ist der Beitrag des Abkommens gelinde gesagt geringfügig. In dem Bericht wird außerdem festgestellt, dass das Abkommen keinen effektiven Beitrag zur Entwicklung des marokkanischen Fischereisektors geleistet hat.

Es gibt einen sehr niedrigen Kosten-Nutzen-Koeffizienten, was auf die geringe Nutzung der ausgehandelten Fangmöglichkeiten zurückzuführen ist. In der Bewertung heißt es:
Die Kosten des Abkommens erscheinen im Vergleich zu den tatsachlich in Anspruch genommenen Fangmöglichkeiten sehr hoch. Der geschätzte Verkaufserlös der europäischen Flotten beträgt 30,2 Millionen €, d.h. lediglich 0,83 € für jeden von der EU investierten Euro. Wird als Indikator nur die Wertschöpfung durch die europäischen Reeder im Rahmen des Abkommens (direkter und indirekter Mehrwert für die EU) herangezogen, so ergibt sich ein noch weniger beeindruckender Kosten-Nutzen-Koeffizient für die Investition der EU: 0,65 Euro Wertschöpfung für jeden investierten Euro. Diese Zahlen […] liegen weit unter den entsprechenden Indikatoren für andere Fischereiabkommen.
Aus diesen Zahlen geht klar hervor, dass dieses Abkommen in finanzieller Hinsicht ineffizient ist. In dem Bewertungsbericht wird der Schluss gezogen, dass das Abkommen hinsichtlich der wirtschaftlichen Kosteneffizienz das am wenigsten erfolgreiche von allen bilateralen partnerschaftlichen Fischereiabkommen ist.

Außerdem gibt es besorgniserregende Umweltprobleme im Zusammenhang mit dem Abkommen. Von den 11 Grundfischbeständen, die in marokkanischen Gewässern befischt werden, sind fünf überfischt (Seehecht, Achselfleckbrassen, Tintenfisch, Kalmar, Tiefseegarnelen), vier voll befischt (Porgy, großäugiger Zahnbrassen, Dorade, Mittelmeerbarsch), während zwei Bestände mangels Daten nicht hinreichend analysiert werden konnten (Senegalesischer Seehecht, Kalmar). Angesichts der fast vollständigen Erschöpfung dieser Bestände stellt sich die Frage, ob der Grundsatz, wonach die Fischereifahrzeuge aus der EU nur Überschussbestände befischen, beachtet wird. Die Fangtätigkeiten vor der marokkanischen Küste haben außerdem nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere aufgrund des weit verbreiteten Problems der Rückwürfe, der Fänge von Haien und der wahrscheinlichen Fänge von Meeressäugetieren durch pelagische Trawler.

Das Abkommen hat nur geringe Auswirkungen auf den marokkanischen Fischereisektor. In dem Bewertungsbericht wird klar festgestellt, dass das Abkommen keinen effektiven Beitrag zur Entwicklung des marokkanischen Fischereisektors geleistet hat. Außerdem heißt es darin, dass das Abkommen den spezifischen Erfordernissen Marokkos nicht gerecht wird, weder in technischer noch in finanzieller Hinsicht. Die finanzielle Gegenleistung der EU hat keine wesentlichen makroökonomischen Auswirkungen auf den marokkanischen Haushalt.

Außer den genannten wirtschaftlichen, ökologischen, umweltbezogenen und sonstigen Mängeln des Protokolls gibt es strittige rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Westsahara. Im Falle dieses Abkommens geht es um die Frage, ob das Abkommen direkt der saharauischen Bevölkerung zugute kommt oder nicht. In der einschlägigen Dokumentation zu diesem Protokoll wird diese heikle Frage nicht geklärt.

Der Berichterstatter fand außerdem die Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Ausarbeitung dieser Empfehlung schwierig. Die offizielle Befassung (saisine) des Rates und des Parlaments zu der Verlängerung des Protokolls ging erst Anfang Juni 2011 im Parlament ein – drei Monate, nachdem das Protokoll in Kraft getreten war. Der Bericht mit der Ex-Post-Bewertung lag zunächst nur in französischer Sprache vor, und trotz zahlreicher Zusagen des Kommissionsmitglieds und seines Kabinetts wurde dem Berichterstatter erst im Juli eine englische Übersetzung zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war das Protokoll bereits seit vier Monaten in Kraft. Durch die mangelnde interinstitutionelle Zusammenarbeit wurde die Arbeit des Berichterstatters während der gesamten Zeit der Ausarbeitung dieses Entwurfs einer Empfehlung behindert. Es ist zu hoffen, dass dies eine Anomalie war und kein Zeichen dafür, wie die Kommission mit dem Parlament künftig zusammenzuarbeiten gedenkt.

Dieser gesamte Prozess hat dazu geführt, dass sich die betroffenen Fischer wegen der ungewissen Zukunft in einer ziemlich misslichen Lage befinden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Empfehlung werden jedoch wenigstens zwei Monate verbleiben, bevor die Schlussabstimmung im Plenum stattfinden kann. Damit wird der Fischwirtschaft Zeit gegeben, sich auf eine mögliche Beendigung des Protokolls vorzubereiten. Wenn die Abstimmung im Plenum im Dezember stattfindet, werden außerdem nahezu 85 % der Laufzeit des Protokolls bereits vergangen und der Großteil der Fangmöglichkeiten in Anspruch genommen worden sein. Die genannten wirtschaftlichen, ökologischen, umweltbezogenen und verfahrenstechnischen Probleme im Zusammenhang mit dem Abkommen sind so schwerwiegend, dass sie das mögliche Gegenargument für die Erteilung der Zustimmung zu der Verlängerung des Protokolls überwiegen.

Zum Schluss ist festzustellen, dass dieses Abkommen zwar eindeutig einige größere Mängel aufweist, dass dies aber keineswegs bedeutet, dass die EU künftig kein für beide Seiten nützliches partnerschaftliches Fischereiabkommen mit Marokko schließen kann. Die Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden war während der gesamten Zeit der Ausarbeitung dieser Empfehlung überaus zufriedenstellend. Die Probleme im Zusammenhang mit diesem Abkommen können nicht dem Partnerland angelastet werden, sondern sind dem Abkommen selbst zuzuschreiben. In Anbetracht der derzeitigen Fassung des Abkommens wäre es jedoch grundsätzlich falsch zu empfehlen, dass das Parlament seine Zustimmung zu der Verlängerung eines Protokolls erteilt, das so viele offensichtliche Mängel aufweist. Es gibt keine Gründe dafür, dass das Parlament seine Zustimmung zu der Verlängerung eines Protokolls zu einem Abkommen erteilen sollte, das eine Verschwendung von Steuergeldern bedeutet, ökologisch nicht nachhaltig ist und keine wesentlichen makroökonomischen Auswirkungen weder auf die EU noch auf Marokko hat. Der Berichterstatter empfiehlt daher, dass das Parlament seine Zustimmung zu der Verlängerung des Protokolls verweigern sollte.

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