Im vergangenen Jahr stellte die Rechtsabteilung des Europaparlaments klar, dass jeglicher Fischfang in Gewässern der Westsahara rechtswidrig sei, wenn die dort lebenden Saharauis nicht befragt würden. In dieser Woche, verweigerte Marokko dem Europaparlament, in einen Besuch der Westsahara festzustellen, wie diese darüber befinden.
Veröffentlicht 25. Juni 2010
Im Dezember 2009 hatte das Fischereikomitees der Europäischen Gemeinschaft von sich aus eine Anfrage an Marokko gerichtet, dem Land einen Besuch abzustatten, der zum Ziel eine Beurteilung hatte, wie das Partnerschaftsabkommen über Fischerei zwischen der EG und Marokko umgesetzt würde.
Nachdem Monate vergangen waren, ohne dass es zu einer offiziellen Antwort kam, hat Marokko nun den Vorschlag des Fischereikomitees zum Besuch des Gebiets offiziell abgelehnt, indem es den Zeitpunkt für einen solchen Besuch als „unzweckmäßig“ bezeichnet. Dazu kommt es mehrere Monate nachdem Marokko dem Vorstand des europäischen Komitees den Eindruck vermittelt hatte, dass einem Besuch der Europäer nichts entgegen stände.
Die Rechtsabteilung des Parlaments selbst stellte bereits fest, dass, da die Saharauis als ursprüngliche Bevölkerung der Westsahara nicht über des Abkommen konsultiert wurden, die Zusammenarbeit zwischen der EG und Marokko internationales Recht verletze. Marokko hat die Westsahara seit 1975 besetzt und die EG zahlt der marokkanischen Regierung alljährlich Millionen von Euros im Jahr, um vornehmlich spanischen Schiffen die Fischerei in Gewässern der besetzten Gebiete zu ermöglichen. Dieser Fischfang wird als direkte politische und finanzielle Unterstützung der unrechtmäßigen marokkanischen Besetzung angesehen, während die Saharauis die Fangaktivitäten in ihren Gewässern ablehnen.
"Es ist schade, dass die marokkanischen Behörden dem Europaparlament keine Möglichkeit einräumen, die Tatsachen vor Ort zu prüfen", stellte Isabella Lövin fest, die zusammen mit weiteren 12 Parlamentsmitgliedern am Besuch der Delegation teilnehmen wollte.
"Es schien eine ausgezeichnete Möglichkeit zur Feststellung zu sein, ob die die saharauische Bevölkerung der Westsahara vom Fischereiabkommen zwischen der EG und Marokko profitiert,
wie dies die Europäische Kommission behauptet. Es ist wirklich schade, aber auch ein wenig ungewöhnlich", brachte Lövin zum Ausdruck.
Die negative Antwort kommt nicht überraschend. Das umstrittene Fischereiabkommen zwischen der EG und Marokko steht bereits seit ein paar Monaten unter Beschuss, insbesondere nach der Beurteilung der Rechtsabteilung des Europaparlaments im Jahre 2009. Dieses Rechtsgutachten stellte die Rechtmäßigkeit des Abkommens in Frage, da keinerlei Beweis dafür vorliegt, dass die Wünsche und der Nutzen der saharauischen Bevölkerung berücksichtigt wurden.
In einem Versuch zur Verteidigung des im Jahre 2006 von ihr ausgehandelten Abkommens
hat die Europäische Kommission oft erwidert, dass es keinen Beweis dafür gebe, dass "die saharauische Bevölkerung keinen Nutzen davon hat". Dennoch hat die Kommission immer noch keinen Beweis zur Abstützung ihrer Behauptung angetreten und bis jetzt vermieden, die Frage der Wünsche des saharauischen Volkes überhaupt zu behandeln.
Als einzige Verteidigung greift die Kommission auf ein Rechtsgutachten der Vereinten Nationen aus dem Jahre 2002 zurück. Der Verfasser jenes Gutachtens hat jedoch erklärt, dass er "sich schämt, Europäer zu sein“, nachdem die Kommission seinen Text missbraucht habe.
"Mir ist mitgeteilt worden, dass das Rechtsgutachten, das ich im Jahre 2002 erstellt hatte, von der Europäischen Kommission zur Unterstützung ihrer Partnerschaftsvereinbarung in Sachen Fischfang herangezogen wurde. Mir ist nicht bekannt, ob das wahr ist. Doch wenn dem so sein sollte, erschiene es mir unverständlich, wie die Kommission irgendeine Unterstützung dieser Art aus dem Rechtsgutachten ableiten konnte, natürlich außer wenn die Kommission sicherstellen konnte, dass das Volk der Westsahara befragt wurde und das Abkommen und die Art und Weise angenommen hatte, in der jeglicher Nutzen aus dieser Tätigkeit ihr zugute komme. Eine Untersuchung des Abkommens vermittelt jedoch tatsächlich einen anderen Schluss", stellt der frühere Untergeneralsekretär in Rechtsfragen, Hans Corell, zur Fehlinterpretation des Dokuments fest, das er für den UN-Sicherheitsrat erarbeitet hatte.
Während der Sitzung des Fischereikomitees am vergangenen Dienstag, fragten Mitglieder des Europaparlaments auch nach dem Stand der Dinge jener anderen Anfrage, die sie schon zu Beginn des Jahres an Marokko gerichtet hatten: zur Vorlage eines Berichts über die Auswirkungen des Partnerschaftskommens über Fischerei auf die saharauische Bevölkerung. Die Vorlage jenes Berichts sollte im ersten Vierteljahr des Jahres 2010 erfolgen. Dem Komitee ist immer noch keine offiziellen Antwort zugegangen.
Es wird davon ausgegangen, das Marokkos Bericht, sobald er fertiggestellt ist, behaupten wird, dass das Abkommen einen Nutzen für „die örtliche Bevölkerung“ darstellt, wie Marokko zweckmäßig diejenige Bevölkerung beschreibt, die unter Verstoß der 4. Genfer Vereinbarung in jenem Gebiet von Marokko angesiedelt wurde. Marokkos Anspruch auf die Westsahara wurde 1975 vom Internationalen Gerichtshof abgelehnt. Andere Länder, so die USA und die EFTA-Staaten, haben festgestellt, dass ihre wirtschaftliche Partnerschaft mit Marokko die Westsahara nicht einschließt.