Marokko muss eine Gruppe führender Menschenrechtsaktivisten unverzüglich freilassen, fordert die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen.
13 Jahre nachdem zwei Dutzend sahrauische Aktivisten inhaftiert und im Anschluss von einem marokkanischen Gericht zu drakonischen Strafen verurteilt wurden, ist die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen zu dem Schluss gekommen, dass ihre Inhaftierungen rechtswidrig sind.
Das UN-Dokument wurde am 11. Oktober 2023 verfasst, aber erst vor kurzem veröffentlicht.
Rabat müsse die Gruppe, zu der auch Journalisten und Menschenrechtsverteidiger aus der von Marokko besetzten Westsahara gehören, unverzüglich freilassen, so das UN-Gremium. Die Gruppe wurde 2010 verhaftet, als sie an einer Demonstration in Gdeim Izik in den besetzten Gebieten teilnahm, um sozioökonomischen Rechte des sahrauischen Volkes einzufordern.
Die "Gdeim Izik"-Gefangenen leiden bis heute unter unmenschlicher Behandlung, die an Folter grenzt. Die Profile der einzelnen Mitglieder der Gruppe können Sie hier finden.
Die UN-Arbeitsgruppe forderte die Freilassung der Gefangenen und verwies auf ungeheuerliche Verstöße wie die Verweigerung des Rechts auf Zugang zu Anwält:innen, unter Folter erpresste Geständnisse und die mangelnde Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Gerichts. Sie kam zu dem Schluss, dass die Gefangenen seit ihrer Verhaftung im Jahr 2010 willkürlich ihrer Freiheit beraubt wurden. Die UN-Arbeitsgruppe forderte Marokko außerdem auf, Wiedergutmachung zu leisten, und forderte das Königreich auf, die willkürliche Freiheitsberaubung zu untersuchen und gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Einer der Gefangenen, der eine lebenslange Haftstrafe verbüßt, ist der Generalsekretär des Komitees für den Schutz der natürlichen Ressourcen in der Westsahara.
Der Professor und ehemalige Vorsitzende der UN-Arbeitsgruppe, Mads Andenas, der die Gefangenen rechtlich berät, begrüßte die Entscheidung: "Die Entscheidung ist eine wichtige Bestätigung der Beobachtungen, die bereits von zahlreichen Prozessbeobachter:innen, Amnesty International und Human Rights Watch, verschiedenen UN-Mandatsträger:innen und dem UN-Folterausschuss gemacht wurden. In Anbetracht der bösartigen Tendenz Marokkos und der besorgniserregenden Abwärtsspirale, in der es sich weigert, zu reagieren, schwere Verstöße leugnet und die Opfer und ihre Familien Repressalien aussetzt, fordern wir alle Staaten und Dritte auf, Druck auf Marokko auszuüben, damit es diese Entscheidung umsetzt und die Gefangenen freilässt".
"Wir begrüßen die Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe, die die rechtswidrige Inhaftierung unserer Söhne bestätigt, und fordern Marokko auf, sie unverzüglich freizulassen", erklärten die Familien der Gefangenen in einer Mitteilung.
Die UN-Arbeitsgruppe stellte nicht nur fest, dass die Inhaftierung dieser Aktivisten willkürlich ist, sondern äußerte auch ihre große Besorgnis über die Zahl der mutmaßlichen Fälle von willkürlicher Inhaftierung in der Westsahara. Die UN-Arbeitsgruppe schloss sich auch den Bedenken an, die bereits vom UN-Ausschuss gegen Folter sowie von mehreren Mandatsträger:innen für so genannte Sonderverfahren zum Fall der Gdeim Izik-Gefangenen geäußert wurden.
Der UN-Folterausschuss hat bereits fünf Entscheidungen zu den Gdeim Izik-Gefangenen Mohammed Bani, Abdeljalil Laaroussi, Naama Asfari, Mohammed Bourial und Sidi Abdallahi Abbahah behandelt und veröffentlicht, in denen die Folter und die Verwendung von unter Folter unterzeichneten Geständnissen als Grundlage für ihre fortgesetzte Inhaftierung angeprangert werden.
Die Familien der Gefangenen werden am 8. Dezember um 12:00 Uhr MEZ eine virtuelle Pressekonferenz abhalten. Die Konferenz wird gemeinsam mit den Familien, der Liga für den Schutz der sahrauischen politischen Gefangenen in marokkanischen Gefängnissen (LPPS), der Genfer Unterstützungsgruppe für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Westsahara, ihren Rechtsbeiständen und mit Unterstützung internationaler Organisationen organisiert.
Da Sie schon einmal hier sind...
Die Recherchen von WSRW werden mehr denn je gelesen und genutzt. Unsere Arbeit ist zum überwiegenden Teil ehrenamtlich, sie erfordert Zeit, Hingabe und Sorgfalt. Aber wir tun sie, weil wir glauben, dass sie wichtig ist - und wir hoffen, dass Sie das auch tun. Mit einer kleinen monatlichen Unterstützung können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Zukunft von WSRW zu sichern und dafür sorgen, dass wir weiterhin unseren komplett unabhängigen Recherchen nachgehen können.
Eine regelmäßige Spende können Sie hier einrichten. Vielen Dank!
Ein von der EU-Kommission erstellter Bericht gibt Aufschluss über die enorme Summe, die die EU in nur einem Jahr und das allein im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der EU und Marokko den Sahrauis vorenthält.
WSRW hat die wichtigsten Ergebnisse des wegweisenden Urteils des EU-Gerichtshofs zur Westsahara vom 4. Oktober 2024 zusammengefasst.
Auch Tage nach dem EuGH-Urteil ist Marokko auf der Suche nach einem Unternehmen, das die illegalen Energieprojekte Marokkos in der besetzten Westsahara an das marokkanische Stromnetz anschließen soll.
Das US-Unternehmen GE Vernova scheint andere lukrativen Projekte aufs Spiel zu setzen, wenn es in der besetzten Westsahara für die marokkanische Behörden tätig ist.