Neues Deutschland: Fischfangrechte über Menschenrechte
Die Bundesregierung bleibt sich in Sachen Westsahara treu. Auch das jüngste Fischereiabkommen zwischen Marokko und der EU findet die Zustimmung von Berlin, obwohl wesentliche Teile der Fischgründe vor der Küste der Westsahara liegen, einem Gebiet, das Marokko widerrechtlich besetzt hält.
Veröffentlicht 12. Juli 2011


Neues Deutschland
Axel Goldau
12.07.2011

Es ist ein lukratives Geschäft: Für 36,1 Millionen Euro hat sich die EU den Zugang zu den Fischgründen vor der Küste Marokkos und der Westsahara für ein weiteres Jahr gesichert. Nach Verzögerungen wegen Unklarheiten und Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Vereinbarungen auf den Konflikt um die besetzte Westsahara sprachen sich in Brüssel 20 von 27 Botschaftern europäischer Staaten für die Erneuerung des Fischerei-Abkommens der EU mit Marokko aus.

Nur Schweden, Dänemark, die Niederlande, Finnland, Großbritannien, Zypern und Österreich verweigerten die Zustimmung. Sie wollten dem Vorschlag nicht beipflichten, der auch die die fischreichen Gewässer vor der Küste der Westsahara umfasst. Die Bundesregierung hingegen stimmte am 29. Juni im »Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten« der EU dem Antrag der EU-Kommission zu, für ein weiteres Jahr in der See vor den Küsten Marokkos und der besetzten Westsahara zu fischen. Grundlage dafür ist ein »Fischerei-Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko«, dessen wesentliche Details, nämlich über Fangquoten und vor allem Fanggebiete in einem Zusatzprotokoll festgelegt sind. Dieses Protokoll endete allerdings bereits am 27. Februar.

Dieses »Fischerei-Partnerschaftsabkommen« wurde von der internationalen Zivilgesellschaft vor allem deshalb so scharf kritisiert, weil es sich keinesfalls nur auf die Gewässer des Königreichs Marokko, sondern auch auf die des »nicht selbstständig regierten Gebietes« der Westsahara bezieht. Für solche Gebiete wäre eine Ressourcennutzung durch Dritte aber nur dann mit dem Völkerrecht vereinbar, wenn der betroffenen Bevölkerung – in diesem Falle den Sahrauis – diese Nutzung auch zu Gute käme. Und genau daran bestehen begründete und ernsthafte Zweifel, die übrigens die Bundesregierung noch im Februar teilte. Woher der plötzliche Sinneswandel im Bundeskabinett nun kam, bleibt rätselhaft. In einer offiziellen Stellungnahme an das ND bezieht sie sich auf eine nicht näher benannte »Analyse der EU-Kommission«, aus der hervorgehe, »dass ein beträchtlicher Teil der finanziellen Mittel für Maßnahmen zu Gunsten der Modernisierung des Fischereisektors in der Westsahara eingesetzt wurde und damit der Bevölkerung der Westsahara zugute kommt«. Und über das nun mit ihrer Hilfe durchgemogelte neue Protokoll gerät sie dann auch gleich richtig ins Schwärmen: »Im neuen Protokoll ... wurde eine neue Bestimmung über die Berichtspflicht Marokkos zur regionalen Verteilung der Mittel aufgenommen. Damit wird Marokko verpflichtet, über Art und Verwendung dieser Mittel zu berichten.« Offensichtlich hat auch die Bunderegierung erkannt, dass bisher keinerlei Informationen über die Verwendung der Mittel vorliegen. Erstaunlich nur, dass bei Inkrafttreten des Abkommens und des Protokolls 2007 die (damalige Schwarz-Rote) Bundesregierung diesem Abkommen enthusiastisch zustimmte, weil – aus ihrer Sicht – die sahrauische Bevölkerung großen Nutzen daraus ziehen würde.

Tatsache ist, dass die kolonisierte, sahrauische Bevölkerung dieses Abkommen strikt ablehnt. So wird die mehrfach mit internationalen Menschenrechtspreisen geehrte Aminatú Haidar nicht müde, immer wieder zu erklären: »Diese Abkommen haben leider bisher nur zur Verschärfung der Unterdrückung der sahrauischen Bevölkerung durch Marokko geführt.« Im Herbst letzten Jahres protestierten die Menschen massiv aber friedlich gegen die Diskriminierung im eigenen Land und die Plünderung ihrer Ressourcen: Kein geringerer als Noam Chomsky identifizierte hierin den Beginn des »arabischen Frühlings«, den die Bundesregierung vorgibt, unterstützen zu wollen.
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Aufgrund jüngster Erklärungen des marokkanischen Königs zur Westsahara fordert der ehemalige UN-Unter-Generalsekretär für Rechtsfragen Hans Corell in einem Artikel die EU auf, ihr Fischereipartnerschaftsabkommen zu überarbeiten. Darüber hinaus betont er, dass die laufenden Öl-Erkundungen in völligem Widerspruch zu seinem Rechtsgutachten stehen, das er für den UN-Sicherheitsrat erstellt hat.
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