Es ist nicht einfach, den Überblick über die zahlreichen Gerichtsverfahren in Bezug auf die Westsahara zu behalten. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die Fälle, die das Gebiet betreffen und die vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verhandelt wurden.
Die Frente Polisario – die von den Vereinten Nationen anerkannte Vertretung des Volkes der Westsahara – hat mehrere Klagen gegen den Rat der Europäischen Union vor den EU-Gerichten erhoben. Diese Klagen betreffen EU-Abkommen mit Marokko, die auf das besetzte Gebiet des sahrauischen Volkes, die Westsahara, ohne deren Zustimmung angewandt wurden.

Nachstehend findet sich eine Übersicht aller relevanten Rechtssachen, chronologisch geordnet nach dem Datum des Urteils. Für jeden Fall wird eine kurze Zeitleiste bereitgestellt, zusammen mit Hintergrundinformationen, Verweisen zu Schlüsseldokumenten sowie einer kurzen Erläuterung der rechtlichen Bedeutung.
Zentrale rechtliche Grundsätze
In seiner Rechtsprechung hat das EU-Gericht durchgängig die folgenden Grundsätze bestätigt:
Abgeschlossene Verfahren, die von der Frente Polisario angestrengt wurden
Die folgenden von der Frente Polisario gegen den EU-Rat angestrengten Verfahren sind abgeschlossen. Detailliertere Chronologien sind weiter unten aufgeführt.
Abgeschlossene Verfahren, die nicht von der Frente Polisario angestrengt wurden
Zwei zusätzliche, die Westsahara betreffende Verfahren wurden von nationalen Gerichten an den EuGH verwiesen.
1) Rechtssache T-512/12 → Agrarabkommen (Polisario gegen Rat)
Worum es geht:
Anfechtung des Beschlusses zum EU–Marokko-Agrarabkommens, soweit er die Anwendung des Abkommens auf die Westsahara zulässt.
Hintergrund:
Hintergrund der Rechtssache T-512/12 war die schrittweise Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Marokko nach dem Inkrafttreten des EU–Marokko-Assoziierungsabkommens im März 2000, das eine Freihandelszone schuf, welche den wechselseitigen Handel mit Waren liberalisierte. Im Oktober 2005 erteilte der Rat der Kommission ein Mandat, über eine weitere Liberalisierung des Handels zu verhandeln, insbesondere in Bezug auf verarbeitete Landwirtschafts- und Fischerei-Erzeugnisse. Der Rat unterzeichnete das Agrarabkommen (auch als Liberalisierungsabkommen bezeichnet) am 2. Dezember 2010. Das Europäische Parlament war gespalten: Am 12. Juli 2011 empfahl die Berichterstatterin des Agrarausschusses, das vorgeschlagene Abkommen abzulehnen; dennoch stimmte am 26. Januar 2012 der Ausschuss für Internationalen Handel des Parlaments dafür – entgegen der Empfehlung seines eigenen Berichterstatters. In diesem Zeitraum veröffentlichte Western Sahara Resource Watch am 14. Februar 2012 seinen Bericht Conflict Tomatoes, der die rasche Ausweitung der marokkanischen landwirtschaftlichen Produktion in der besetzten Westsahara und den Export dieser Produkte in die EU aufdeckte. Zwei Tage später, am 16. Februar 2012, billigte das Europäische Parlament das EU–Marokko-Agrarabkommen im Plenum mit 369 Stimmen dafür, 225 dagegen und 31 Enthaltungen. Der EU-Rat schloss das Abkommen am 8. März 2012 formell ab; anschließend veröffentlichte WSRW am 17. Juni 2012 einen weiteren Bericht, Label and Liability, der dokumentierte, wie Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara in der EU als marokkanisch vermarktet wurden. Die Kommission setzte das neue Abkommen am 12. September 2012 um; es trat schließlich am 1. Oktober 2012 in Kraft.
Chronologie des Falls
Juristische Bedeutung:
Es wurde festgestellt, dass das EU–Marokko-Assoziierungsabkommen und das Liberalisierungsabkommen nicht auf die Westsahara angewandt werden dürfen, ohne die Zustimmung des sahrauischen Volkes – unabhängig davon, ob das Abkommen für dieses Vorteile bringt; die Westsahara ist rechtlich „gesondert und unterschiedlich“ von Marokko.
2) C-266/16 → Western Sahara Campaign UK gegen HRMC und DEFRA, an EuGH verwiesen
Worum es geht:
Entscheidung über die Anwendung der EU–Marokko-Handels- und Fischereiabkommen auf die Westsahara.
Chronologie des Falls
Rechtliche Bedeutung:
Bestätigung, dass EU–Marokko-Abkommen ohne Zustimmung des Volkes der Westsahara nicht auf die Westsahara angewandt werden dürfen.
3) Rechtssache T-180/14 → Fischereiprotokoll (Polisario gegen Rat)
Worum es geht:
Nichtigerklärung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens (FPA) zwischen der EU und Marokko, soweit es auf die Westsahara angewandt wurde.
Hintergrund:
Die der Rechtssache T-180/14 zugrunde liegenden Ereignisse folgten auf die Ablehnung einer einjährigen Verlängerung des Protokolls zum EU–Marokko-Fischereiabkommen durch das Europäische Parlament am 14. Dezember 2011. In der Folge ersuchte die Europäische Kommission am 5. Januar 2012 die EU-Mitgliedstaaten um ein Mandat zur Neuverhandlung eines Fischereiprotokolls mit Marokko. Diese Verhandlungen führten dazu, dass die Kommission am 24. Juli 2013 ein neues Fischereiprotokoll paraphierte, das die Wiederaufnahme der Fischerei durch EU-Schiffe in den Gewässern der Westsahara vorsah. Am 13. November 2013 beschloss der EU-Rat, der im Rahmen des COREPER tagte, trotz interner Meinungsverschiedenheiten, das vorgeschlagene Protokoll zu unterstützen; Schweden, Dänemark, Finnland, das Vereinigte Königreich und die Niederlande unterstützten das Abkommen nicht. Das Verfahren setzte sich fort, als das Europäische Parlament am 10. Dezember 2013 dem neuen EU–Marokko-Fischereiprotokoll zustimmte, gefolgt von der formellen Annahme des Protokolls durch den EU-Rat am 16. Dezember 2013, mit der die Fangmöglichkeiten und der finanzielle Beitrag im Rahmen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko festgelegt wurden (Beschluss des Rates 2013/785/EU).
Chronologie des Falls:
Rechtliche Bedeutung
Erneute Bestätigung des Rechts des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung sowie seines Status als Drittpartei bei EU–Marokko-Abkommen nach internationalem Recht.
4) Rechtssache T-275/18 → Luftverkehrsabkommen (Polisario gegen Rat)
Worum es geht: Anfechtung des territorialen Anwendungsbereichs des EU–Marokko-Luftverkehrsabkommens.
Hintergrund:
Im Dezember 2006 trat das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko in Kraft. Im Februar 2014 schlug die Europäische Kommission eine Änderung dieses Abkommens vor, um Veränderungen innerhalb der Europäischen Union Rechnung zu tragen, insbesondere dem Beitritt von drei neuen Mitgliedstaaten seit 2006 sowie den institutionellen Änderungen, die durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon herbeigeführt wurden. Die geänderte Fassung des Abkommens wurde anschließend im Oktober 2017 vom Europäischen Parlament gebilligt und im Januar 2018 vom Rat formell beschlossen.
Chronologie des Falls:
Rechtliche Bedeutung:
Ausdehnung der in den Rechtssachen T-512/12 und T-180/14 aufgestellten Grundsätze auf das EU–Marokko-Luftverkehrsabkommen: Bestätigung, dass Marokko keine Souveränität über die Westsahara besitzt, dass die Einbeziehung des Gebiets in das Abkommen gegen den Grundsatz der Selbstbestimmung verstößt und dass die EU nicht „wirksam die Absicht des Königreichs Marokko teilen kann, das betreffende Gebiet in den räumlichen Anwendungsbereich des Abkommens einzubeziehen“ (Beschluss des Gerichts 2019/C 44/92 Art. 33).
5) Rechtssache T-376/18 → Fischereiverhandlungen (Polisario gegen Rat)
Worum geht es: Anfechtung des Ratsbeschlusses, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, mit Marokko über ein neues Fischereiabkommen zu verhandeln.
Hintergrund:
Im Februar 2018 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass das EU–Marokko-Fischereipartnerschaftsabkommen nicht auf die Westsahara angewandt werden kann, da dieses Gebiet nicht unter marokkanische „Souveränität“ oder „Hoheitsgewalt“ fällt und nicht Teil der „marokkanischen Fischereizonen“ ist – ein Begriff, der im gesamten Abkommen und seinen Durchführungsprotokollen verwendet wird (Rechtssache C-266/16, vom britischen High Court vorgelegt, Punkt 2 oben). Am 16. April 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Marokko aufzunehmen, um den territorialen Anwendungsbereich des Fischereipartnerschaftsabkommens zu ändern (um die Westsahara einzubeziehen) sowie ein neues Fischereiprotokoll abzuschließen. Im Juli 2018 bestätigte der EuGH in seinen Schlussfolgerungen in der von der Frente Polisario eingebrachten Rechtssache T-180/14 erneut, dass das EU–Marokko-Fischereiabkommen auf die Westsahara nicht anwendbar ist (Punkt 3 oben).
Chronologie des Falls:
Rechtliche Bedeutung:
Erneute Bestätigung des Rechts des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung sowie seines Status als Drittpartei bei EU–Marokko-Abkommen nach internationalem Recht.
6) Verbundene Rechtssachen T-279/19, T-344/19 & T-356/19 → Handels- und Fischereiabkommen 2019 (Polisario gegen Rat)
Worum es geht:
Nichtigerklärungsklagen gegen das EU–Marokko-Handelsabkommen von 2019 (T-279/19) sowie gegen das Nachhaltige Fischereipartnerschaftsabkommen (SFPA) (T-344/19 und T-356/19), soweit diese Anwendung auf die Westsahara zulassen.
Hintergrund:
Am 29. Mai 2017 erteilte der EU-Rat der Kommission ein Mandat zur Neuverhandlung des Handelsabkommens mit Marokko, nachdem der EuGH dessen Anwendbarkeit auf die Westsahara bereits 2015 (Gericht, T-512/12) und erneut im Dezember 2016 (EuGH, C-104/16 P; Punkt 1 oben) abgewiesen hatte. Am 31. Januar 2018 paraphierte die Kommission ein neues Abkommen mit Marokko, das nun den Handel mit Waren aus der Westsahara explizit umfasste, ohne die Zustimmung des sahrauischen Volkes einzuholen oder zu erhalten. In den folgenden Monaten führten die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EEAS) ein Konsultationsverfahren durch, an dem marokkanische Politiker:innen, Unternehmen und Verbände teilnahmen, die das Abkommen unterstützten. Die dem Rat und dem Parlament vorgelegte Liste der konsultierten Interessenvertreter:innen umfasste jedoch auch nahezu 100 sahrauische und europäische zivilgesellschaftliche Organisationen, die tatsächlich nicht an der Konsultation teilgenommen hatten, darunter auch WSRW. Trotz des fehlenden sahrauischen Einverständnisses, wie es der EuGH verlangt, billigte der Rat das neue Abkommen im Juli 2018. Im September 2018 veröffentlichte der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments ein Rechtsgutachten, in dem festgestellt wurde, dass unklar sei, ob das vorgeschlagene Abkommen mit dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache C-104/16 P in Einklang stehe. Im selben Monat führte das Parlament eine zweitägige Erkundungsmission in das Gebiet durch, die keine technischen oder rechtlichen Fragen behandelte und sich hauptsächlich auf Treffen mit marokkanischen Unternehmen konzentrierte. Drei Monate später wurde bekannt, dass die Berichterstatterin des Parlaments zu dieser Angelegenheit, die die Erkundungsmission geleitet hatte, dem Vorstand einer pro-marokkanischen Lobbygruppe angehörte. Sie trat im Dezember 2018 zurück. Dennoch wurde ihr Bericht an das Parlament – der zu einer Abstimmung zugunsten des neuen Abkommens aufrief – nicht zurückgezogen. Obwohl eine neu ernannte Berichterstatterin das Parlament später aufforderte, ein Rechtsgutachten beim Gerichtshof der Europäischen Union einzuholen, wurde diesem Antrag nicht entsprochen. Das Parlament stimmte schließlich am 16. Januar 2018 für das vorgeschlagene Abkommen. Für weitere Einzelheiten zu diesen Entwicklungen wird auf den Bericht „Above the law“ vom Dezember 2020 verwiesen.
Chronologie des Falls:
Rechtliche Bedeutung:
Bestätigung der Rechtspersönlichkeit der Frente Polisario als international anerkannte Vertretung des Volkes der Westsahara; Bestätigung des gesonderten und unterschiedlichen Status der Westsahara gegenüber Marokko; Bestätigung, dass das Volk der Westsahara der Ausdehnung des Abkommens auf das Gebiet zustimmen muss; Feststellung, dass Konsultationen der lokalen Bevölkerung durch die EU-Organe nicht die Zustimmung des Volkes ersetzen können.
Berufungsverfahren:
Rechtliche Bedeutung:
Das Gericht hat die Stellung der Frente Polisario, im Namen des sahrauischen Volkes Klagen zu erheben, sowie ihren Zugang zu den EU-Gerichten zur Verteidigung des Rechts auf Selbstbestimmung eindeutig bestätigt. Das Gericht hat den gesonderten und unterschiedlichen Status der Westsahara bestätigt. Das Gericht hat unmissverständlich klargestellt, dass die „Bevölkerung der Westsahara“ und das „Volk der Westsahara“ nicht dasselbe sind. Das vom Auswärtigen Dienst und der Kommission durchgeführte Konsultationsverfahren kann daher nicht der Einholung der Zustimmung des Volkes des Hoheitsgebiets ohne Selbstregierung Westsahara gleichgestellt werden. Das Gericht fügt hinzu, dass die Zustimmung ausdrücklich erfolgen kann, aber auch unter sehr strengen Voraussetzungen vermutet werden darf, welche darauf abzielen, das Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu wahren.
7) C-399/22 → Confédération Paysanne gegen das französische Ministerium für Landwirtschaft und das Ministerium für Wirtschaft, an den EuGH verwiesen
Chronologie des Falls:
Rechtliche Bedeutung:
Erneute Bestätigung, dass die Westsahara von Marokko gesondert und unterschiedlich ist und im Sinne des EU-Rechts ein eigenes Zollgebiet darstellt. Die Angabe des Ursprungslands auf Erzeugnissen aus diesem Gebiet darf ausschließlich „Westsahara“ lauten, da jede andere Angabe für Verbraucher:innen irreführend ist.
8) Anhängige Verfahren (Stand: 2025)
Rechtssache T-793/21 → Neuverteilung von Fangmöglichkeiten
Chronologie des Falls:
Status: Anhängig.
WSRW hat die wichtigsten Ergebnisse des wegweisenden Urteils des EU-Gerichtshofs zur Westsahara vom 4. Oktober 2024 zusammengefasst.
Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker kommt zu dem Schluss, dass die Besetzung der Westsahara durch Marokko eine schwere Verletzung des Rechts des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit darstellt.
Inmitten der marokkanisch-spanischen Seestreitigkeiten vor der Küste der Westsahara setzt sich Marokko dafür ein, dass ein Verfechter der Besatzung der Westsahara Teil eines wichtigen wissenschaftlichen UN-Gremiums für maritime Kontinentalgrenzen wird.
Das italienische Unternehmen Enel gehört zu den Firmen, die mit der Durchführung von "Konsultationen von Interessengruppen" in der Westsahara genau die gleiche Vorgehensweise wie die EU gewählt haben - ein Verfahren, das nun vom Europäischen Gericht für nichtig erklärt wurde.