Die EU-Gerichtsverfahren zur Westsahara
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Es ist nicht einfach, den Überblick über die zahlreichen Gerichtsverfahren in Bezug auf die Westsahara zu behalten. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über die Fälle, die das Gebiet betreffen und die vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verhandelt wurden.

28. Oktober 2021

Die Frente Polisario – die von den Vereinten Nationen anerkannte Vertretung des Volkes der Westsahara – hat mehrere Klagen gegen den Rat der Europäischen Union vor den EU-Gerichten erhoben. Diese Klagen betreffen EU-Abkommen mit Marokko, die auf das besetzte Gebiet des sahrauischen Volkes, die Westsahara, ohne deren Zustimmung angewandt wurden.

Für weitere Details können Sie außerdem unserer interaktiven Chronologie der wichtigsten Gerichtsverfahren entnehmen.

Nachstehend findet sich eine Übersicht aller relevanten Rechtssachen, chronologisch geordnet nach dem Datum des Urteils. Für jeden Fall wird eine kurze Zeitleiste bereitgestellt, zusammen mit Hintergrundinformationen, Verweisen zu Schlüsseldokumenten sowie einer kurzen Erläuterung der rechtlichen Bedeutung.

Zentrale rechtliche Grundsätze

In seiner Rechtsprechung hat das EU-Gericht durchgängig die folgenden Grundsätze bestätigt:

  • Die Westsahara ist ein Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung, das vom Königreich Marokko „gesondert und unterschiedlich“ ist.
  • Das Volk der Westsahara genießt nach internationalem Recht das Recht auf Selbstbestimmung.
  • Folglich darf kein EU–Marokko-Abkommen auf die Westsahara angewandt werden, ohne die Zustimmung des sahrauischen Volkes.
  • Die Frente Polisario ist als legitime Vertretung des sahrauischen Volkes anerkannt und ist vor den EU-Gerichten klagebefugt.



Abgeschlossene Verfahren, die von der Frente Polisario angestrengt wurden

Die folgenden von der Frente Polisario gegen den EU-Rat angestrengten Verfahren sind abgeschlossen. Detailliertere Chronologien sind weiter unten aufgeführt.

  • Rechtssache T-512/12 (eingereicht am 18. November 2012): Klage auf Nichtigerklärung des EU–Marokko-Agrarabkommens. Die Berufung des Rates gegen das Urteil in dieser Sache wurde als C-104/16 P fortgeführt. (Punkt 1)
  • Rechtssache T-180/14 (eingereicht am 14. März 2014): Klage auf Nichtigerklärung des partnerschaftlichen EU-Marokko-Fischereiabkommens. (Punkt 3)
  • Rechtssache T-275/18 (eingereicht am 24. April 2018): Klage auf Nichtigerklärung des EU–Marokko-Luftverkehrsabkommens. (Punkt 4)
  • Rechtssache T-376/18 (eingereicht am 14. Juni 2018): Klage gegen den Beschluss des Rates vom 16. April 2018 über die Ermächtigung der Kommission zum Abschluss eines neuen Fischereiprotokoll mit Marokko. (Punkt 5)
  • Verbundene Rechtssachen T-279/19, T-344/19 und T-356/19 (eingereicht zwischen April und Juni 2019): Anfechtung der EU–Marokko-Handels- und Fischereiabkommen von 2019. Die Berufungen der Kommission und des Rates gegen die Urteile wurden als C-778/21 P und C-779/21 P bzw. als C-798/21 P und C-799/21 P fortgeführt. (Punkt 6)
     

Abgeschlossene Verfahren, die nicht von der Frente Polisario angestrengt wurden

Zwei zusätzliche, die Westsahara betreffende Verfahren wurden von nationalen Gerichten an den EuGH verwiesen.

  • Rechtssache C-266/16: vom britischen High Court 2016 an den EuGH verwiesen. Ein Jahr zuvor hatte die Solidaritätsgruppe Western Sahara Campaign UK vor dem britischen High Court Klage gegen zwei britische Regierungsbehörden erhoben: Her Majesty’s Revenue and Customs (HRMC) und den Secretary of State for the Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA). Western Sahara Campaign UK argumentierte, dass das Vereinigte Königreich rechtswidrig zulasse, dass Erzeugnisse, die aus der Westsahara stammen oder dort verarbeitet wurden, im Rahmen eines Handelsabkommens mit Marokko in das Land eingeführt werden. (Punkt 2)
  • Rechtssache C-399/22: dem EuGH vom französischen Conseil d’État (Staatsrat) im Juni 2022 vorgelegt. Im Oktober 2020 hatte die französische Landwirt:innengewerkschaft Confédération Paysanne vor dem französischen Conseil d’État Klage erhoben und Klarstellungen dazu begehrt, ob Erzeugnisse aus der Westsahara im Einklang mit EU-Recht und EU-Vorschriften als aus der Westsahara und nicht als aus Marokko stammend zu kennzeichnen sind; sowie ob die französischen Behörden befugt sind, die Einfuhr von Obst und Gemüse bei Nichteinhaltung der Regeln zur Ursprungskennzeichnung zu untersagen. (Punkt 7)

 

 

1) Rechtssache T-512/12 → Agrarabkommen (Polisario gegen Rat)


Worum es geht: 
Anfechtung des Beschlusses zum EU–Marokko-Agrarabkommens, soweit er die Anwendung des Abkommens auf die Westsahara zulässt.

Hintergrund:
Hintergrund der Rechtssache T-512/12 war die schrittweise Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Marokko nach dem Inkrafttreten des EU–Marokko-Assoziierungsabkommens im März 2000, das eine Freihandelszone schuf, welche den wechselseitigen Handel mit Waren liberalisierte. Im Oktober 2005 erteilte der Rat der Kommission ein Mandat, über eine weitere Liberalisierung des Handels zu verhandeln, insbesondere in Bezug auf verarbeitete Landwirtschafts- und Fischerei-Erzeugnisse. Der Rat unterzeichnete das Agrarabkommen (auch als Liberalisierungsabkommen bezeichnet) am 2. Dezember 2010. Das Europäische Parlament war gespalten: Am 12. Juli 2011 empfahl die Berichterstatterin des Agrarausschusses, das vorgeschlagene Abkommen abzulehnen; dennoch stimmte am 26. Januar 2012 der Ausschuss für Internationalen Handel des Parlaments dafür – entgegen der Empfehlung seines eigenen Berichterstatters. In diesem Zeitraum veröffentlichte Western Sahara Resource Watch am 14. Februar 2012 seinen Bericht Conflict Tomatoes, der die rasche Ausweitung der marokkanischen landwirtschaftlichen Produktion in der besetzten Westsahara und den Export dieser Produkte in die EU aufdeckte. Zwei Tage später, am 16. Februar 2012, billigte das Europäische Parlament das EU–Marokko-Agrarabkommen im Plenum mit 369 Stimmen dafür, 225 dagegen und 31 Enthaltungen. Der EU-Rat schloss das Abkommen am 8. März 2012 formell ab; anschließend veröffentlichte WSRW am 17. Juni 2012 einen weiteren Bericht, Label and Liability, der dokumentierte, wie Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara in der EU als marokkanisch vermarktet wurden. Die Kommission setzte das neue Abkommen am 12. September 2012 um; es trat schließlich am 1. Oktober 2012 in Kraft.

Chronologie des Falls

  • 19. November 2012: Die Frente Polisario erhebt Klage (Rechtssache T-512/12).
  • 10. Dezember 2015: Das Gericht erklärt das Agrarabkommen für nichtig, soweit es auf die Westsahara angewandt wird (Urteil ECLI:EU:T:2015:953).
  • 19. Februar 2016: Der Rat legt beim EuGH Berufung ein (Rechtssache C-104/16 P).
  • 13. September 2016: Der Generalanwalt legt seine Schlussanträge vor und gelangt darin zu dem Ergebnis, dass die Westsahara nicht Teil Marokkos ist und weder von diesem Abkommen noch vom Assoziierungsabkommen erfasst wird (Pressemitteilung des Gerichts).
  • 21. Dezember 2016: Der EuGH weist die Berufung des Rates zurück (Urteil ECLI:EU:C:2016:973). Das Gericht bestätigt, dass die Westsahara von Marokko „gesondert und unterschiedlich“ ist und dass das Volk der Westsahara im Rahmen des Abkommens als „Dritter“ zu sehen ist, dessen Zustimmung erforderlich ist – unabhängig von etwaigen Vorteilen. (Art. 106) Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier.


Juristische Bedeutung:
Es wurde festgestellt, dass das EU–Marokko-Assoziierungsabkommen und das Liberalisierungsabkommen nicht auf die Westsahara angewandt werden dürfen, ohne die Zustimmung des sahrauischen Volkes – unabhängig davon, ob das Abkommen für dieses Vorteile bringt; die Westsahara ist rechtlich „gesondert und unterschiedlich“ von Marokko.

 

 

2) C-266/16 → Western Sahara Campaign UK gegen HRMC und DEFRA, an EuGH verwiesen


Worum es geht: 
Entscheidung über die Anwendung der EU–Marokko-Handels- und Fischereiabkommen auf die Westsahara.

Chronologie des Falls

  • Februar 2015: Western Sahara Campaign UK leitet Verfahren vor dem britischen High Court ein.
  • Juli 2015: Anhörungen finden vor dem britischen High Court statt.
  • Oktober 2015: Der britische High Court legt die Sache dem EuGH vor (Rechtssache C-266/16)
  • September 2017: Anhörung vor dem EuGH.
  • Januar 2018: Der Generalanwalt legt seine Schlussanträge vor und kommt zu dem Ergebnis, dass das EU–Marokko-Fischereipartnerschaftsabkommen nicht auf die Westsahara anwendbar ist.
  • 27. Februar 2018: Der EuGH entscheidet, dass das EU–Marokko-Fischereipartnerschaftsabkommen nicht auf die Westsahara anwendbar ist (Urteil ECLI:EU:C:2018:118).
  • 25. März 2019: Der britische High Court bestätigt das Urteil des EuGH und gelangt zu dem Schluss, dass das Vereinigte Königreich rechtswidrig gehandelt hat, indem es die Abkommen auf die Westsahara angewandt hat.


Rechtliche Bedeutung:
Bestätigung, dass EU–Marokko-Abkommen ohne Zustimmung des Volkes der Westsahara nicht auf die Westsahara angewandt werden dürfen.

 

 

3) Rechtssache T-180/14 → Fischereiprotokoll (Polisario gegen Rat)


Worum es geht:
Nichtigerklärung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens (FPA) zwischen der EU und Marokko, soweit es auf die Westsahara angewandt wurde.

Hintergrund:
Die der Rechtssache T-180/14 zugrunde liegenden Ereignisse folgten auf die Ablehnung einer einjährigen Verlängerung des Protokolls zum EU–Marokko-Fischereiabkommen durch das Europäische Parlament am 14. Dezember 2011. In der Folge ersuchte die Europäische Kommission am 5. Januar 2012 die EU-Mitgliedstaaten um ein Mandat zur Neuverhandlung eines Fischereiprotokolls mit Marokko. Diese Verhandlungen führten dazu, dass die Kommission am 24. Juli 2013 ein neues Fischereiprotokoll paraphierte, das die Wiederaufnahme der Fischerei durch EU-Schiffe in den Gewässern der Westsahara vorsah. Am 13. November 2013 beschloss der EU-Rat, der im Rahmen des COREPER tagte, trotz interner Meinungsverschiedenheiten, das vorgeschlagene Protokoll zu unterstützen; Schweden, Dänemark, Finnland, das Vereinigte Königreich und die Niederlande unterstützten das Abkommen nicht. Das Verfahren setzte sich fort, als das Europäische Parlament am 10. Dezember 2013 dem neuen EU–Marokko-Fischereiprotokoll zustimmte, gefolgt von der formellen Annahme des Protokolls durch den EU-Rat am 16. Dezember 2013, mit der die Fangmöglichkeiten und der finanzielle Beitrag im Rahmen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko festgelegt wurden (Beschluss des Rates 2013/785/EU).

Chronologie des Falls:

Rechtliche Bedeutung
Erneute Bestätigung des Rechts des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung sowie seines Status als Drittpartei bei EU–Marokko-Abkommen nach internationalem Recht.

 

 

4) Rechtssache T-275/18 → Luftverkehrsabkommen (Polisario gegen Rat)


Worum es geht: Anfechtung des territorialen Anwendungsbereichs des EU–Marokko-Luftverkehrsabkommens.

Hintergrund:
Im Dezember 2006 trat das Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko in Kraft. Im Februar 2014 schlug die Europäische Kommission eine Änderung dieses Abkommens vor, um Veränderungen innerhalb der Europäischen Union Rechnung zu tragen, insbesondere dem Beitritt von drei neuen Mitgliedstaaten seit 2006 sowie den institutionellen Änderungen, die durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon herbeigeführt wurden. Die geänderte Fassung des Abkommens wurde anschließend im Oktober 2017 vom Europäischen Parlament gebilligt und im Januar 2018 vom Rat formell beschlossen.

Chronologie des Falls:

  • 24. April 2018: Die Frente Polisario reicht Klage ein (Rechtssache T-275/18).
  • 30. November 2018: Der EuGH erklärt das Luftverkehrsabkommen für ungültig, soweit es auf die Westsahara angewandt wird (Beschluss des Gerichts 2019/C 44/92).
  • 6. März 2020: Die EU-Kommission bestätigt, dass die Westsahara von keinem Luftverkehrsabkommen erfasst ist.


Rechtliche Bedeutung:
Ausdehnung der in den Rechtssachen T-512/12 und T-180/14 aufgestellten Grundsätze auf das EU–Marokko-Luftverkehrsabkommen: Bestätigung, dass Marokko keine Souveränität über die Westsahara besitzt, dass die Einbeziehung des Gebiets in das Abkommen gegen den Grundsatz der Selbstbestimmung verstößt und dass die EU nicht „wirksam die Absicht des Königreichs Marokko teilen kann, das betreffende Gebiet in den räumlichen Anwendungsbereich des Abkommens einzubeziehen“ (Beschluss des Gerichts 2019/C 44/92 Art. 33).

 

 

5) Rechtssache T-376/18 → Fischereiverhandlungen (Polisario gegen Rat)


Worum geht es: Anfechtung des Ratsbeschlusses, mit dem die Kommission ermächtigt wurde, mit Marokko über ein neues Fischereiabkommen zu verhandeln.

Hintergrund:
Im Februar 2018 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass das EU–Marokko-Fischereipartnerschaftsabkommen nicht auf die Westsahara angewandt werden kann, da dieses Gebiet nicht unter marokkanische „Souveränität“ oder „Hoheitsgewalt“ fällt und nicht Teil der „marokkanischen Fischereizonen“ ist – ein Begriff, der im gesamten Abkommen und seinen Durchführungsprotokollen verwendet wird (Rechtssache C-266/16, vom britischen High Court vorgelegt, Punkt 2 oben). Am 16. April 2018 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Marokko aufzunehmen, um den territorialen Anwendungsbereich des Fischereipartnerschaftsabkommens zu ändern (um die Westsahara einzubeziehen) sowie ein neues Fischereiprotokoll abzuschließen. Im Juli 2018 bestätigte der EuGH in seinen Schlussfolgerungen in der von der Frente Polisario eingebrachten Rechtssache T-180/14 erneut, dass das EU–Marokko-Fischereiabkommen auf die Westsahara nicht anwendbar ist (Punkt 3 oben).

Chronologie des Falls:

  • 14. Juni 2018: Die Frente Polisario erhebt Klage (Rechtssache T-376/18)
  • 8. Februar 2019: Das Gericht erklärt den Antrag für unzulässig, da es zu früh sei, um von den Absichten des Rates hinsichtlich der Westsahara auszugehen, bekräftigt jedoch erneut die Rechte des sahrauischen Volkes und dessen Status als Drittpartei.


Rechtliche Bedeutung:
Erneute Bestätigung des Rechts des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung sowie seines Status als Drittpartei bei EU–Marokko-Abkommen nach internationalem Recht.

 

 

6) Verbundene Rechtssachen T-279/19, T-344/19 & T-356/19 → Handels- und Fischereiabkommen 2019 (Polisario gegen Rat)


Worum es geht: 
Nichtigerklärungsklagen gegen das EU–Marokko-Handelsabkommen von 2019 (T-279/19) sowie gegen das Nachhaltige Fischereipartnerschaftsabkommen (SFPA) (T-344/19 und T-356/19), soweit diese Anwendung auf die Westsahara zulassen.

Hintergrund:
Am 29. Mai 2017 erteilte der EU-Rat der Kommission ein Mandat zur Neuverhandlung des Handelsabkommens mit Marokko, nachdem der EuGH dessen Anwendbarkeit auf die Westsahara bereits 2015 (Gericht, T-512/12) und erneut im Dezember 2016 (EuGH, C-104/16 P; Punkt 1 oben) abgewiesen hatte. Am 31. Januar 2018 paraphierte die Kommission ein neues Abkommen mit Marokko, das nun den Handel mit Waren aus der Westsahara explizit umfasste, ohne die Zustimmung des sahrauischen Volkes einzuholen oder zu erhalten. In den folgenden Monaten führten die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EEAS) ein Konsultationsverfahren durch, an dem marokkanische Politiker:innen, Unternehmen und Verbände teilnahmen, die das Abkommen unterstützten. Die dem Rat und dem Parlament vorgelegte Liste der konsultierten Interessenvertreter:innen umfasste jedoch auch nahezu 100 sahrauische und europäische zivilgesellschaftliche Organisationen, die tatsächlich nicht an der Konsultation teilgenommen hatten, darunter auch WSRW. Trotz des fehlenden sahrauischen Einverständnisses, wie es der EuGH verlangt, billigte der Rat das neue Abkommen im Juli 2018. Im September 2018 veröffentlichte der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments ein Rechtsgutachten, in dem festgestellt wurde, dass unklar sei, ob das vorgeschlagene Abkommen mit dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache C-104/16 P in Einklang stehe. Im selben Monat führte das Parlament eine zweitägige Erkundungsmission in das Gebiet durch, die keine technischen oder rechtlichen Fragen behandelte und sich hauptsächlich auf Treffen mit marokkanischen Unternehmen konzentrierte. Drei Monate später wurde bekannt, dass die Berichterstatterin des Parlaments zu dieser Angelegenheit, die die Erkundungsmission geleitet hatte, dem Vorstand einer pro-marokkanischen Lobbygruppe angehörte. Sie trat im Dezember 2018 zurück. Dennoch wurde ihr Bericht an das Parlament – der zu einer Abstimmung zugunsten des neuen Abkommens aufrief – nicht zurückgezogen. Obwohl eine neu ernannte Berichterstatterin das Parlament später aufforderte, ein Rechtsgutachten beim Gerichtshof der Europäischen Union einzuholen, wurde diesem Antrag nicht entsprochen. Das Parlament stimmte schließlich am 16. Januar 2018 für das vorgeschlagene Abkommen. Für weitere Einzelheiten zu diesen Entwicklungen wird auf den Bericht „Above the law“ vom Dezember 2020 verwiesen.

Chronologie des Falls:

  • 27. April 2019: Die Frente Polisario leitet ein Verfahren ein und beantragt die Nichtigerklärung des Ratsbeschlusses (EU) 2019/217 vom 28. Januar 2019 über den Abschluss eines Abkommens zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (Rechtssache T-279/19).
  • 10. Juni 2019: Die Frente Polisario erhebt Klage gegen den Rat und beantragt die Nichtigerklärung des Ratsbeschlusses (EU) 2019/441 vom 4. März 2019 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko, des dazugehörigen Durchführungsprotokolls und des Briefwechsels zu dem Abkommen (Rechtssache T-344/19).
  • 12. Juni 2019: Die Frente Polisario erhebt Klage gegen den Rat und beantragt die Nichtigerklärung der Verordnung (EU) 2019/440 des Rates vom 29. November 2018 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (Rechtssache T-356/19).
  • Das Gericht verbindet diese drei Rechtssachen.
  • 2.–3. März 2021: Mündliche Verhandlung vor dem Gericht.
  • 29. September 2021: Verkündung der Urteils des Gerichts, mit denen sowohl die Handels- als auch die Fischereiabkommen und -protokolle für nichtig erklärt werden, soweit sie auf die Westsahara angewandt werden. Am 29. September erließ das Gericht ein Urteil in den Rechtssachen T-344/19 und T-356/19 (die Fischerei betreffend) sowie ein Urteil in der Rechtssache T-279/19 (den Handel betreffend). Die zugehörige Pressemitteilung des Gerichts kann hier abgerufen werden.


Rechtliche Bedeutung:
Bestätigung der Rechtspersönlichkeit der Frente Polisario als international anerkannte Vertretung des Volkes der Westsahara; Bestätigung des gesonderten und unterschiedlichen Status der Westsahara gegenüber Marokko; Bestätigung, dass das Volk der Westsahara der Ausdehnung des Abkommens auf das Gebiet zustimmen muss; Feststellung, dass Konsultationen der lokalen Bevölkerung durch die EU-Organe nicht die Zustimmung des Volkes ersetzen können.
 

Berufungsverfahren:

  • 14. Dezember 2021: Die Kommission legt Rechtsmittel gegen das Urteil in Rechtssache T-279/19 ein, mit dem das EU–Marokko-Handelsabkommen in der Westsahara für nichtig erklärt wurde (nun Rechtssache C-779/21 P), sowie gegen das Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-344/19 und T-356/19, mit dem das EU–Marokko-Fischereiabkommen in dem Gebiet für nichtig erklärt wurde (nun Rechtssache C-778/21 P).
  • 16. Dezember 2021: Auch der Rat legt Rechtsmittel gegen das Urteil zum Handelsabkommen (C-799/21 P) sowie gegen das Urteil zum Fischereiabkommen (C-798/21 P) ein.
  • 23.–24. Oktober 2023: Der EuGH hört die Parteien in den Rechtssachen an.
  • 4. Oktober 2024: Der EuGH (Große Kammer) weist sämtliche Rechtsmittel zurück und bestätigt die Nichtigerklärungen aus dem Jahr 2021. Das Urteil zum Handelsabkommen (C-779/21 P und C-799/21 P) ist hier abrufbar, das Urteil zum Fischereiabkommen (C-778/21 P und C-798/21 P) hier. Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier.


Rechtliche Bedeutung:
Das Gericht hat die Stellung der Frente Polisario, im Namen des sahrauischen Volkes Klagen zu erheben, sowie ihren Zugang zu den EU-Gerichten zur Verteidigung des Rechts auf Selbstbestimmung eindeutig bestätigt. Das Gericht hat den gesonderten und unterschiedlichen Status der Westsahara bestätigt. Das Gericht hat unmissverständlich klargestellt, dass die „Bevölkerung der Westsahara“ und das „Volk der Westsahara“ nicht dasselbe sind. Das vom Auswärtigen Dienst und der Kommission durchgeführte Konsultationsverfahren kann daher nicht der Einholung der Zustimmung des Volkes des Hoheitsgebiets ohne Selbstregierung Westsahara gleichgestellt werden. Das Gericht fügt hinzu, dass die Zustimmung ausdrücklich erfolgen kann, aber auch unter sehr strengen Voraussetzungen vermutet werden darf, welche darauf abzielen, das Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu wahren.

 

 

7) C-399/22 → Confédération Paysanne gegen das französische Ministerium für Landwirtschaft und das Ministerium für Wirtschaft, an den EuGH verwiesen


Chronologie des Falls:

  • Oktober 2020: Die französische Bauerngewerkschaft Confédération Paysanne erhebt vor dem französischen Conseil d’État (Staatsrat) Klage und begehrt Klarstellungen dazu, ob Erzeugnisse aus der Westsahara im Einklang mit EU-Recht und EU-Vorschriften als aus der Westsahara und nicht als aus Marokko stammend zu kennzeichnen sind; sowie ob die französischen Behörden befugt sind, die Einfuhr von Obst und Gemüse bei Nichteinhaltung der Ursprungsregeln zu untersagen.
  • Juni 2022: Der französische Conseil d’État legt die Rechtssache im Juni 2022 dem Gerichtshof der Europäischen Union vor (Rechtssache C-399/22).
  • 4. Oktober 2024: Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet, dass Erzeugnisse aus der Westsahara auf dem EU-Markt als aus der Westsahara und nicht als „aus Marokko“ stammend zu kennzeichnen sind.


Rechtliche Bedeutung:
Erneute Bestätigung, dass die Westsahara von Marokko gesondert und unterschiedlich ist und im Sinne des EU-Rechts ein eigenes Zollgebiet darstellt. Die Angabe des Ursprungslands auf Erzeugnissen aus diesem Gebiet darf ausschließlich „Westsahara“ lauten, da jede andere Angabe für Verbraucher:innen irreführend ist.

 

 

8) Anhängige Verfahren (Stand: 2025)


Rechtssache T-793/21 → Neuverteilung von Fangmöglichkeiten

Chronologie des Falls:

  • 21. Dezember 2021: Klage gegen eine nach dem Brexit erlassene Verordnung, mit der die früheren britischen Fangmöglichkeiten im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko auf andere Mitgliedstaaten umverteilt wurden. Zu beachten ist, dass diese Verordnung einen Tag vor dem EuGH-Urteil vom 29. September 2021 erlassen wurde, mit dem das EU–Marokko-Fischereiabkommen in der Westsahara für nichtig erklärt wurde. Die britische Quote betraf die industrielle pelagische Fischerei, die ausschließlich in der besetzten Westsahara ausgeübt wird.


Status: Anhängig.

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