Marokko „verurteilt UN Empfehlungen und lehnt sie ab”
Marokko reagiert wütend auf die Empfehlung eines UN –Vertragskörpers, das Land solle die Rechte des saharauischen Volkes auf Selbstbestimmung und über die natürlichen Ressourcen respektieren.
Veröffentlicht 19. Oktober 2015


Anfang dieser Woche hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seine Schlussfolgerungen veröffentlicht, nachdem er die Einhaltung dieser Rechte durch Marokko überprüft hatte. Der Ausschuss hat Marokko aufgefordert, eine Lösung für die Westsahara-Konflikt auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts des saharauischen Volkes zu finden und darüber hinaus das Verfügungsrecht der Saharauis über seine Ressourcen betont.

Das ist in Rabat nicht gut angekommen. Die marokkanische Regierung hat heute um die Mittagszeit ein zehn - seitiges Dokument veröffentlicht, worin sie „den schiefen und einseitigen Ansatz bei der Ausarbeitung der Bemerkungen und Empfehlungen des Ausschusses verurteilt und zurückweist". Die marokkanische Regierung wirft dem Ausschuss, dem 18 unabhängige Völkerrechts-Experten angehören, sogar vor, seinen Abschlussbericht abgefasst zu haben, ohne jemals mit Marokko darüber beraten zu haben.

„Diese Betrachtungen zeigen eklatante Parteilichkeit und Voreingenommenheit bezüglich einer Reihe von Fragen, vor allem mit dem künstlichen regionalen Streit über der marokkanischen Sahara , was ausschließlich und überraschend politische Standpunkte widerspiegelt, die von anderen feindlichen Parteien Marokkos territorialer Integrität vertreten werden“ , so der Bericht .

Der Bericht umfasst drei Seiten, worin versucht wird, den Empfehlungen des Ausschusses in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht des saharauischen Volkes und über die natürlichen Ressourcen zu widersprechen. Die marokkanische Seite fordert Präzisierungen des Ausschusses in Bezug auf den Absätzen 6, 7 und 8 seiner abschließenden Bemerkungen - nicht zufälligerweise die drei Absätze, die die Westsahara betreffen.

Mit seinen Empfehlungen erwähnt der UN-Ausschuss die Notwendigkeit der vorherigen Zustimmung der Saharauis bei der Ausbeutung der Ressourcen in ihrem Land. Dies leitet sich natürlich aus dem Grundsatz der Selbstbestimmung ab und wurde im Detail in dem UN- Rechtsgutachten von 2002 beschrieben. Ironischer weise beziehen sich die Ölgesellschaften, die Erkundungsarbeiten in der besetzten Westsahara vornehmen, auf das gleiche Rechtsgutachten und versuchen damit ihre Aktivitäten zu rechtfertigen. Da Marokko aber die Hauptaussage des Rechtsgutachtens, die Notwendigkeit der Zustimmung, grundsätzlich ablehnt, sind die gemeinsamen Erklärungen der Öl-Unternehmen mit der marokkanischen Regierung noch absurder geworden. Dies zeigt sich besonders deutlich angesichts der vor kurzem ausgesetzten Bohrungen durch das Unternehmen San Leon Energy und dessen Ankündigung weiterer seismischer Untersuchungen.

Western Sahara Resource Watch wie auch das Robert F. Kennedy Center hatten dem Ausschuss Gegenberichte übermittelt und ihre Besorgnis und Beobachtungen über Marokkos Nichteinhaltung verpflichtender Zusagen in den Teilen der Westsahara, die es illegal besetzt.



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