Gericht ordnet Stopp der EU-Abkommen in der besetzten Westsahara an
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Das Gericht der Europäischen Union hat heute der Praxis der EU, Handels- und Fischereiabkommen mit Marokko auf die besetzte Westsahara anzuwenden, einen schweren Schlag versetzt. Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier.

29. September 2021

Foto: Der Vertreter der Polisario in Europa, Oubi Bachir, mit Manuel Devers vom Anwaltsteam der Polisario. 

In der heutigen Pressemitteilung des Gerichts der EU (EuG) heißt es ausdrücklich, dass die Polisario in der Lage ist, das sahrauische Volk vor europäischen Gerichten zu vertreten. 

Das Recht des sahrauischen Volkes bezüglich der Anforderungen in Bezug auf die Zustimmung zu den Abkommen, sei nicht respektiert worden, so das Gericht. Er stellte fest, dass die Union die "Zustimmung" des sahrauischen Volkes nicht durch das Argument der "Vorteile" hätte ersetzen dürfen. 

"In Anbetracht des Rechtsbegriffs des Volkes und der Zustimmung“ konnte die von den EU-Institutionen organisierte "Konsultation der betroffenen Bevölkerung "nicht zum Ausdruck der Zustimmung des sahrauischen Volkes führen", heißt es in der Mitteilung.

Lesen Sie den Text des Urteils in den Rechtssachen T-344/19 und T-356/19 (Fischerei) hier. Das Urteil in der Rechtssache T-279/19 (Handel) finden Sie hier.

"Dies ist ein Sieg für die Gerechtigkeit und für das Volk der Westsahara. Wir hoffen, dass sich die EU-Mitgliedstaaten nun endlich an die Urteile des Gerichtshofs halten und die Westsahara aus dem breiten Spektrum der Beziehungen der Union zu Marokko ausschließen werden. Es ist höchste Zeit, dass die EU aufhört, in der letzten Kolonie Afrikas Teil des Problems zu sein, und Teil der Lösung wird", sagt Sylvia Valentin, Vorsitzende von Western Sahara Resource Watch (WSRW).

WSRW fordert die Regierungen Schwedens, Deutschlands, Dänemarks, Irlands und Finnlands auf, ihre Vorbehalte gegen die angefochtenen Abkommen zurückzunehmen - unter Hinweis auf die Bedeutung der Übereinstimmung mit der EU-Rechtsprechung. Da der Gerichtshof erneut klargestellt hat, dass die Westsahara nicht Teil von Abkommen mit Marokko sein kann, fordert WSRW diese Regierungen auf, die Führung zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass EU-Politik und -Praxis endlich in Einklang mit der geltenden EU-Rechtsprechung gebracht wird.

Das heutige Urteil ist zwar ein großer Erfolg für das sahrauische Volk, aber es war nicht unerwartet. Im Wesentlichen handelt es sich um eine verschärfte Fassung der EuGH-Urteile aus den Jahren 2016 und 2018. Im Jahr 2016 entschied das höchste Gericht der EU, dass die Westsahara nicht Teil des Handelsabkommens der EU mit Marokko sein kann, es sei denn, das Volk des Territoriums hat seine ausdrückliche Zustimmung erteilt. Im Jahr 2018 kam der Gerichtshof zu demselben Schluss in Bezug auf das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko und erklärte dessen Anwendung auf die Westsahara für nichtig.

In der Praxis änderte sich jedoch nichts. Die EU wendete sowohl ihr Handels- als auch ihr Fischereiabkommen mit Marokko weiterhin auf die Westsahara an, und zwar genau so wie vor den Urteilen des Gerichtshofs - mit einem kleinen Unterschied: Die zuvor implizite Einbeziehung des Gebiets wurde nun explizit gemacht, und zwar durch eine kleine Änderung der Abkommen, in der die Westsahara als Teil ihres Anwendungsbereichs erwähnt wird. Diese Änderung wurde mit Marokko ausgehandelt - nicht mit der von den Vereinten Nationen anerkannten Vertretung des Volkes der Westsahara, der Frente Polisario.

Anstatt die Zustimmung der Volkes des Westsahara einzuholen, führte die EU-Kommission einen Informationsaustausch mit 18 marokkanischen Akteur:innen und Politiker:innen durch, die wenig überraschend argumentierten, dass ein Abkommen mit Marokko von Vorteil wäre - ein Argument, das der EU-Gerichtshof als irrelevant eingestuft hat. Die Liste der "konsultierten Interessengruppen", die die Kommission dem EU-Parlament und dem Rat übermittelte, um deren Zustimmung zu erhalten, enthielt offensichtliche Lügen: Neben den erwähnten marokkanischen Gruppen wurden 94 Gruppen - darunter auch die WSRW - aufgeführt, die nie an dem Konsultationsprozess teilgenommen hatten. Ein von 89 sahrauischen Organisationen unterzeichneter Brief, in dem die Missachtung des Selbstbestimmungsrechts der Sahrauis durch die EU-Kommission verurteilt wird, wurde von der Kommission so dargestellt, als ob diese Gruppen konsultiert worden wären. Ein informelles Treffen nach Ersuchen der Polisario wurde von der EU-Kommission missbraucht - nichts in den E-Mails des Auswärtigen Dienstes der EU (EAD) deutete darauf hin, dass Konsultationen über das vorgeschlagene Handelsabkommen für die Westsahara stattfanden.

Obwohl die revidierten Handels- und Fischereiabkommen für die Westsahara sowohl der internationalen als auch der EU-Rechtsprechung nicht entsprachen, wurden sie genehmigt und traten in Kraft. Die zahlreichen Proteste des sahrauischen Volkes wurden während des gesamten Prozesses nie berücksichtigt.

Die EU ignorierte sowohl ihren eigenen Gerichtshof als auch die einzige Partei, die rechtmäßig ein entscheidendes Mitspracherecht in dieser Angelegenheit haben sollte: das Volk der Westsahara. Heute hat der EU-Gerichtshof dieses Unrecht korrigiert.

Die Pressemitteilung von WSRW finden Sie hier.

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