WSRW vertritt die Auffassung, dass die Verletzung des Waffenstillstandsabkommens in der besetzten Westsahara durch Marokko, die das Gebiet in einen Krieg stürzt und das Leben sahrauischer Zivilist:innen gefährdet, eine Verletzung der Menschenrechtsklausel des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko darstellt.
Am 18. November 2020 forderte WSRW die Europäische Kommission auf, das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und Marokko (Sustainable Fisheries Partnership Agreement, SFPA) wegen der Verletzung der Menschenrechtsklausel des Abkommens durch Marokko auszusetzen.
Artikel 3 des Abkommens erlaubt es der EU, das Abkommen einseitig auszusetzen, wenn Marokko "demokratische Grundsätze und grundlegende Menschenrechte" nicht respektiert.
Am Freitag, dem 13. November 2020, intervenierte die marokkanische Armee gewaltsam, um einen Protest der Sahrauis in einem Gebiet der Westsahara zu beenden, in dem die Bedingungen des Waffenstillstandsabkommens jegliche militärische Präsenz verbieten. Durch diese Verletzung des fast drei Jahrzehnte alten Waffenstillstands in dem Territorium zwingt Marokko die Sahrauis in einen Krieg. In den vergangenen 6 Tagen gab es täglich Berichte über bewaffnete Zusammenstöße zwischen der marokkanischen Armee und der sahrauischen Befreiungsarmee, die nun von der UNO bestätigt wurden. Saharauis, die im von Marokko besetzten Teil der Westsahara leben, berichten von einem Anstieg der Verhaftungen und Hausdurchsuchungen durch den marokkanischen Sicherheitsapparat.
"In den letzten Tagen hat Marokko das von der UNO vermittelte Waffenstillstandsabkommen gebrochen, ein Akt, der an sich schon eine Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts für das Volk der Westsahara darstellt. Marokko hat sich an militärischen Kämpfen beteiligt und treibt seit dem 15. November die sahrauische Zivilbevölkerung wegen ihrer politischen Ansichten zusammen", schrieb WSRW an die DG MARE, die Generaldirektion für Maritime Angelegenheiten und Fischerei der EU.
Das Schreiben umreißt drei Hauptfragen:
"1. Wird die EU-Kommission angesichts der Nichteinhaltung von Artikel 3 des SFPA und Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko durch Marokko die Aussetzung des SFPA durch die EU-Seite vorschlagen? Wenn nicht, warum?
2. Wie wird die EU sicherstellen, dass die sektorale Unterstützung, die Marokko im Rahmen des SFPA gewährt wird, nicht zum Zwecke der Unterdrückung, des bewaffneten Konflikts, der Ausweitung territorialer Ansprüche oder regionaler Destabilisierung verwendet wird, was unter anderem gegen das EU-Marokko Assoziierungsabkommen und den Gemeinsamen Standpunkt der EU für Rüstungsexporte (Kriterien 2, 3 und 4) verstößt? Im Rahmen des früheren partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko kaufte Marokko Geländefahrzeuge zu Überwachungszwecken. Welche Garantien hat die EU, dass diese nicht im Kampf eingesetzt werden?
3. Hat GD MARE die Mitgliedstaaten und die EU-Fischer:innen, die im Rahmen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zum Fischfang zugelassen sind, vor den grundlegenden Änderungen vor Ort gewarnt?
"Es bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission - die kein Problem darin sieht, Fischerei in der besetzten Westsahara durch ein Abkommen mit Marokko gegen den ausdrücklichen Willen des sahrauischen Volkes zu betreiben - die Verletzung des von der UNO vermittelten Waffenstillstands durch Marokko, die anschließenden Repressalien des Krieges und die prekäre Lage der sahrauischen Menschenrechtsaktivist:innen und Journalist:innen als ein Menschenrechtsproblem betrachten wird", sagt Sara Eyckmans, Koordinatorin von Western Sahara Resource Watch.
Der Ansatz der EU, das besetzte Gebiet der Westsahara in den territorialen Geltungsbereich ihrer bilateralen Abkommen mit Marokko einzubeziehen, frustriert die Sahrauis seit Jahren. Seit Dezember 2015 hat der EU-Gerichtshof vier aufeinander folgende Urteile erlassen, die alle die Anwendung der Abkommen zwischen der EU und Marokko auf das Territorium für ungültig erklären. Der Gerichtshof argumentierte, dass die Westsahara von jedem Land der Welt, einschließlich Marokko, "gesondert und unterschiedlich" sei und dass Marokko keine Souveränität bzw. ein Verwaltungsmandat über das Territorium verfüge. Daher, so der Gerichtshof, müsse das Volk der Westsahara als eine dritte Partei betrachtet werden, die ihre Zustimmung geben muss, damit ein solches Abkommen ihr Land rechtmäßig mit einschließen könne.
Nachdem Marokko gedroht hatte, sich nicht mehr an von der EU finanzierten Programmen zur Bekämpfung von Migration und Terrorismus zu beteiligen, verhandelten die EU-Kommission und Marokko 2018 über eine Änderung des Fischereiabkommens, so dass es sich in ihrem territorialen Geltungsbereich nun explizit auf die Westsahara bezieht. Die Sahrauis wurden nicht um ihre Zustimmung gebeten - und ihr Widerstand gegen diese Vorgehensweise wurde sogar von der EU-Kommission gegen sie verwendet, die ihren Protest fälschlicherweise als Teil eines Konsultationsprozesses darstellte. Das revidierte Fischereiabkommen wird zur Zeit erneut vom EU-Gerichtshof geprüft. Ein Urteil wird für 2021 erwartet.
Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, in drei Parlamentsausschüssen Debatten über den Ausschluss der Westsahara aus den Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko zu führen.
Foto: Pierre Gleizes / Greenpeace Polen, aufgenommen am 5. November 2014, unverändert
Im Juli 2019 trat das neue Fischereiabkommen der EU mit Marokko in Kraft, was entgegen der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes die Gewässer der Westsahara einschließt. Marokko verteilt in dem Abkommen Lizenzen zum Plündern der Fischbestände des von ihm besetzten Territoriums. Seit Ende August fischt nun das deutsche Fabrikschiff „Helen Mary“ vor der Küste der besetzten Westsahara.