Die Europäische Kommission missbraucht ein UNO-Dokument, um den Fischfang in den Gewässern der besetzten Westsahara zu legitimieren.
Jahr für Jahr zahlt die Europäische Union Millionen Euro an Marokko, um Fischereigenehmigungen für die Gewässer vor der Küste der Westsahara zu erlangen – ein Seegebiet, das nicht zu den marokkanischen Hoheitsgewässern zählt. Aus der Sicht von WSRW handelt es sich bei diesen Zahlungen um eine direkte Unterstützung der illegalen und brutalen marokkanischen Besetzung der Westsahara. Die Europäische Kommission verteidigt jedoch diesen unethischen Fischfang. In einem letzte Wochen an WSRW gerichteten Schreiben behauptet die Kommission, sich bei dem Fischereiabkommen bezüglich der Westsahara-Fischbänke auf ein UNO-Gutachten aus dem Jahre 2002 zu stützen. Es handelt sich dabei aber um eine Missdeutung, ja einen Missbrauch, eines Schlüsseldokuments der UNO.
„Die Beweisführung der Kommission ist skandalös. Die Europäische Kommission verteidigt den illegalen Fischfang, indem sie nach dem beliebten „cut and paste -Prinzip“ (ausschneiden /einfügen) einen völlig nicht repräsentativen Satz aus der Textmitte eines bedeutenden UN-Dokumentes zitiert, anstatt auf dessen klare und eindeutige Schlussfolgerung hinzuweisen. Der zynische Missbrauch des Dokuments untergräbt offensichtlich die legitimen Rechte des saharauischen Volkes“, betont Sara Eyckmans, Koordinatorin und Sprecherin von Western Sahara Resource Watch.
Das vielzitierte Gutachten eines UNO-Rechtskonsulenten aus dem Jahr 2002 bringt zum Ausdruck, dass es gesetzeswidrig ist, die Naturschätze in der Westsahara auszubeuten, wenn sich die Bevölkerung des Gebietes dem entgegenstellt. Allerdings hat die Kommission einen Satz innerhalb des Dokuments aus seinem Zusammenhang herausgerissen, der besagt, dass die Aktivitäten rechtswidrig sind, wenn sie „unter Missachtung der Interessen und der Anliegen der autochthonen Bevölkerung getätigt werden“. Die vollständige Erwähnung der Notwendigkeit der Befragung der saharauischen Bevölkerung, die als Schlussfolgerung des UNO-Dokuments auf einer völkerrechtlichen Ausgangslage gründet und die von mehr als hundert UNO-Resolutionen unterstützt wird, wurde von der EU-Kommission vollständig übergangen.
Western Sahara Resource Watch unterstreicht in einem Schreiben an die zuständige EU-Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei, Maria Damanaki: „Eine derartige Verfälschung seitens der Kommission ist bezeichnend für die fortgesetzten Bemühungen von Dienststellen der Europäischen Kommission, die internationalen gesetzlichen Verpflichtungen zu untergraben und die Begünstigungen von Wirtschaftsinteressen in den Fischfanggebieten der Westsahara zu verschleiern. Dies ist völlig unannehmbar und stellt einen Schlag ins Gesicht der von der EU zum Ausdruck gebrachten Politik dar, nämlich die Bemühungen seitens der UNO zur Lösung des langjährigen Konflikts zu unterstützen.“
Marokko weigert sich zu erklären, wie die europäischen Steuergelder ausgegeben wurden. Erst am vergangenen Mittwoch betonte die Vorsitzende des Fischereikomitees des Europarlaments,
dass die geplante Erneuerung des derzeitigen Fischereiabkommens gefährdet sei, falls Marokko nicht bereits sein wird, die Nutzung der EU-Gelder zu erläutern. Auch sind erst ein paar Wochen ins Land gegangen, seit Marokko einer Untersuchungsdelegation des Fischereikomitees den Besuch des Gebiets untersagte. Der marokkanische Fischereiminister stellte fest, dass dem Fischereiabkommen mit der EU vor allem politische Bedeutung zukomme.
Weder die EU noch Marokko haben erklärt, ob die Saharauis überhaupt je einmal über die Handelstätigkeiten der EU auf ihrem Land befragt wurden, wie dies das Völkerrecht und das UNO-Dokument vorschreiben.
Mehr über die Missdeutung des Dokuments der UNO aus dem Jahr 2002 durch die EU-Kommission für maritime Angelegenheiten und Fischerei und auch über die Korrespondenz zwischen WSRW und der Europäischen Kommission erfahren Sie auf der Webseite www.fishelsewhere.eu.
Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, in drei Parlamentsausschüssen Debatten über den Ausschluss der Westsahara aus den Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko zu führen.
Foto: Pierre Gleizes / Greenpeace Polen, aufgenommen am 5. November 2014, unverändert
Im Juli 2019 trat das neue Fischereiabkommen der EU mit Marokko in Kraft, was entgegen der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes die Gewässer der Westsahara einschließt. Marokko verteilt in dem Abkommen Lizenzen zum Plündern der Fischbestände des von ihm besetzten Territoriums. Seit Ende August fischt nun das deutsche Fabrikschiff „Helen Mary“ vor der Küste der besetzten Westsahara.