Trotz Unklarheiten und Bedenken entschied sich eine Mehrheit des Rates für eine Verlängerung des umstrittenen Fischereiabkommens zwischen der EU und dem Königreich Marokko. Schweden, Dänemark, die Niederlande, Finnland, Großbritannien, Zypern und Österreich hingegen mochten dem Vorschlag nicht beipflichten.
Veröffentlicht 30. Juni 2011
"Cash for Fish" - Fisch mag ein kostbares Gut sein - Fangrechte sind es noch viel mehr. Es ist der Kampf um die letzten Fische unserer Erde. Für 36.1 Millionen Euro ist der "Zugang“ zu den Fischgründen vor der Küste Marokkos und der Westsahara für ein weiteres Jahr gesichert, der europäische Markt kann weiter versorgt werden.
Nach Verzögerungen wegen Unklarheiten und Bedenken bezüglich der Sachlage hinsichtlich der Auswirkungen der Vereinbarungen auf den Konflikt um die besetzte Westsahara sprachen sich vorgestern in Brüssel 20 von 27 Botschafter europäischer Staaten für die Erneuerung des Fischerei-Abkommens der EU mit Marokko aus; darin eingeschlossen sind auch die fischreichen Gewässer vor der Küste der Westsahara.
Die gegenwärtigen Vereinbarungen entsprechen vor allem den Interessen Spaniens, das nicht weniger als 100 von den 119 Fischereilizenzen in Anspruch nimmt. Die ehemalige Kolonialmacht der Westsahara unterstrich begierig die Bedeutung des Abkommens und zwar nicht nur in Bezug auf die Fischerei, sondern auch hinsichtlich der politischen Brisanz, bezüglich der laufenden (kosmetischen) Verfassungsreformen des Königreichs Marokko.
Mit einer plötzlichen und überraschenden Kehrtwende und trotz früherer Vorbehalte beschloss Deutschland, dem Vorschlag zuzustimmen – und unterstützte die hauptsächlich von Frankreich und Spanien befürwortete Verlängerung des Abkommens. Deutschland machte geltend, Marokko habe ausreichend bewiesen, dass die lokale Bevölkerung der Westsahara Nutzen aus den Vereinbarungen ziehe.
Sieben EU-Mitgliedstaaten waren weniger überzeugt von den marokkanischen „Rechenschafts“-Berichten:
Schweden, Dänemark, die Niederlande, Finnland, Großbritannien, Zypern und Österreich konnten dem Vorschlag nicht zustimmen. Ihre Entscheidung begründen diese damit, dass das Abkommen dem Völkerrecht widerspreche, da es die Gewässer vor der Küste der besetzten Westsahara nicht ausschließe. Die Westsahara sei eine Kolonie, ein nicht selbständig regiertes Gebiet, und die Herrschaftsansprüche Marokkos über dieses Gebiet seien unbegründet.
Die Verfügungsgewalt über die natürlichen Ressourcen der Westsahara muss laut dem Völkerrecht im Einverständnis, entsprechend den Wünschen und im Interesse und zum Wohle der ansässigen Bevölkerung ausgeübt werden. In ihrer entsprechenden Stellungnahme vom Juli 2009 kommt die Rechtsabteilung des Europäischen Parlaments zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Einhaltung des Völkerrechts nicht erfüllt sind. Eine entsprechende Befragung der ansässigen Bevölkerung oder ihrer offiziell anerkannten Vertreter hat bis heute noch nie stattgefunden. Das Vorgehen der EU im Nordwesten Afrikas ist also rechtswidrig.
Der Text des Abkommens unterscheidet sich zudem nur unwesentlich von dem bisherigen. Marokko wird für die europäische Fischereiflotte weiterhin 119 Lizenzen ausstellen. Bis zu 200.000 Kilogramm Fisch kann einer dieser Megatrawler an Bord ziehen - an einem einzigen Tag. Zusätzliche Fanggebühren werden künftig auf Sardellen, Makrelen und Heringe erhoben.
Der Entscheid wird in den kommenden Wochen vom EU-Ministerrat verabschiedet werden. Eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments wird nicht vor Oktober 2011 erwartet.