Marokkanische Medien berichten, dass Deutschland einer der wenigen EU-Mitgliedsstaaten ist, der im Sinne Marokkos beabsichtigt, auf das Verfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einzuwirken. Dabei wird der Gerichtshof ersucht, seine Entscheidung zu revidieren, das Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko für das Gebiet der besetzten Westsahara auszusetzen, zu revidieren.
Der Gerichtshof hatte im Dezember 2015 in einem Urteil das Freihandelsabkommen der EU und Marokko für Landwirtschafts- und Fischereiprodukte für nichtig erklärt, insofern es auf die Westsahara Anwendung findet. In dem Urteil stellt das Gericht klar, “dass die Westsahara nicht Bestandteil der anerkannten internationalen Grenzen [Marokkos] ist (Punkt 232), dass das Königreich Marokko kein Mandat der UN oder anderer internationaler Körperschaften zur Verwaltung [der Westsahara] besitzt (Punkt 233) und dass die Gebietshoheit des Königreichs Marokko über die Westsahara von der EU und ihren Mitgliedsstaaten oder allgemeiner von der UNO nicht anerkannt wird (Punkt 241).
Angesichts der wütenden Reaktion Marokkos, das damit drohte, jedwede Zusammenarbeit mit der EU einzustellen,
entschied sich der Rat der EU, gegen das Urteil Berufung einzulegen.Nun scheint Deutschland unter den sehr wenigen Mitgliedsstaaten der EU zu sein, die neben dem Rat im Berufungsverfahren intervenieren werden, um – im Sinne von Marokkos Position – den Gerichtshof zu überzeugen, seine Entscheidung zurückzunehmen.
Informationen über die Beteiligung Deutschlands in dieser Angelegenheit stammen
in marokkanischen Medien angedeutet. Am 25.05.16 haben zwei Mitglieder des EU-Parlaments in einem Brief an die deutsche Regierung nachgefragt, ob diese Behauptungen der marokkanischen Presse der Wahrheit entsprechen.
“Deutschland hat [...] stets die Bemühungen der Vereinten Nationen in der Westsahara unterstützt, welche eine Lösung des Konflikts auf Grundlage des Rechts auf Selbstbestimmung des Sahraui Volkes anstrebt. Infolgedessen finden wir die oben genanten Anschuldigungen der marokkanischen Medien extrem überraschend”, schrieben die EU-Abgeordneten.
Marokkanische Medien haben darauf hingewiesen, dass Spanien, Frankreich, Portugal und Belgien beim Gerichtshof intervenieren werden. Einige dieser Informationen wurde auch von
Africa Intelligence bestätigt.
Das Agrar-Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko, wie die Vereinbarung häufig genannt wird, trat im Oktober 2012 in Kraft. Aufgrund der vagen territorialen Bezeichnungen hat das Abkommen nicht nur die Einfuhr erhöhter Mengen an Früchten, Gemüse und Fischereiprodukten aus Marokko in die EU ermöglicht, sondern auch
aus Gebieten der Westsahara, die Marokko seit 1975 illegal besetzt.
WSRW hat dokumentiert, dass Waren aus den besetzten Gebieten der Westsahara in die EU exportiert wurden. Durch die Gewährung von Zollsenkungen im Rahmen des Abkommens für Produkte, die auch von außerhalb Marokkos kommen, vertritt die EU eine völlig andere Position als die USA oder
die vier europäischen Staaten, die Mitglied der EFTA sind.
Schweden und die
Niederlande haben ebenfalls vertreten, dass das EU-Handelsabkommen, das vom EuGH geprüft wurde, keine Waren aus der Westsahara einbeziehen kann.
Die UNO versucht in der Westsahara einen Frieden zwischen Marokko und dem Volk der Westsahara zu vermitteln, aber Marokko hat sowohl dem UN-Sondergesandten als auch dem Generalsekretär die Einreise in die Westsahara verweigert.
Die EU scheint einen sehr unterschiedlichen Umgang mit den Besetzungen der palästinensischen Gebiete, der Krim und der Westsahara zu haben. Dies war die Aussage in einem Bericht des Policy Department des EU Parlaments 2015 mit dem Titel:
“Occupation/annexation of a territory: Respect for international law and human rights and consistent EU policy". Dieser unterschiedliche Umgang scheint auch in einigen EU-Mitgliedsstaaten der Fall zu sein.
Die EU gewann 2012 den Nobelpreis.