"Als Präsident der Bremischen Bürgerschaft ist mir nicht zuletzt angesichts der Kolonialgeschichte Bremens daran gelegen, dass wirtschaftliche Aktivitäten in Bremen mit dem Völkerrecht im Einklang stehen", schrieb Christian Weber, der Präsident der Bremischen Bürgerschaft am 08.10.18 an alle deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Christian Weber, der Präsident der Bremischen Bürgerschaft – eines der 16 Länderparlamente, schrieb letzte Woche einen Brief an alle 96 deutschen Mitglieder des Parlaments.
Western Sahara Resource Watch (WSRW) liegt eine Kopie des Briefes vor.
In seinem Brief ruft Weber die Abgeordneten auf gegen den Entwurf des Handelsabkommens die Westsahara betreffend zu stimmen, welcher dem Europäischen Parlament in wenigen Wochen zur Abstimmung vorliegen wird.
Der Entwurf des Handelsabkommens beinhaltet einen Änderungsvorschlag für das Protokoll 1 und 4 des EU-Marokko Assoziationsabkommen, welches durch den Änderungsvorschlag auf die Region der Westsahara ausgeweitet wird – ein
Territorium von der Größe Großbritanniens, welches zu großen Teilen seit 1975 unter marokkanischer militärischer Besatzung steht. Im Dezember 2016 verkündete der Europäische Gerichtshof, dass die Abkommen zwischen der EU
und Marokko nicht für das Territorium der Westsahara gelten, da Marokko keine Souveränität über die Westsahara besitzt. Nach diesem Urteil kann kein EU-Abkommen mit Marokko in der Westsahara greifen, außer es beruhe auf der Zustimmung des Volkes des Gebietes. Der derzeit diskutierte Entwurf für das Handelsabkommen wurde ausschließlich mit Marokko verhandelt, nicht mit dem Volk der Westsahara.
WSWR hat Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, welches die Federführung zu dem Handelsabkommen innehat, aufgefordert, zu dem Brief von Christian Weber Stellung zu nehmen.
Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, in drei Parlamentsausschüssen Debatten über den Ausschluss der Westsahara aus den Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko zu führen.
Welchen Standpunkt vertritt die EU beim Thema Kennzeichung von Produkten aus der besetzten Westsahara? Die EU-Kommission hat nun zum dritten Mal eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage veröffentlicht, versagt jedoch in der jüngsten Version Klarheit zu schaffen.
Eine Klarstellung der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Produkten aus der Westsahara wurde veröffentlicht, dann entfernt, dann erneut veröffentlicht und nun wieder von Webseiten der EU entfernt.
Vor zwei Wochen kündigte die EU-Kommission an, dass Produkte aus der Westsahara entsprechend gekennzeichnet werden sollten, nur um diese Erklärung gleich am darauffolgenden Tag zurückzuziehen. Heute bekräftigte die Kommission ihren ursprünglichen Standpunkt.