In einem juristischen Vermerk räumt der EU-Rat ein, dass das höchste EU-Gericht die Handels- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko in Bezug auf die Westsahara endgültig für nichtig erklärt hat, was einen klaren Sieg für den Kampf des sahrauischen Volkes um Selbstbestimmung bedeutet.
Am 4. Oktober 2024 entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über vier Rechtsmittel, die der Rat und die Kommission der EU mit Unterstützung mehrerer Mitgliedstaaten und marokkanischer Einrichtungen gegen frühere Urteile des Gerichts, die die Abkommen für nichtig erklärt hatten, eingelegt haben. Die Urteile vom Oktober bestätigen, dass die Handels- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko rechtswidrig ohne die Zustimmung des Volkes der Westsahara auf die Westsahara ausgedehnt wurden.
In einem Informationsvermerk vom 11. November 2024 erkennt der Juristische Dienst des EU-Rates einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall an: Die Frente Polisario, die von den Vereinten Nationen anerkannte Vertretung des sahrauischen Volkes, hat das Recht, EU-Abkommen, die die Westsahara betreffen, anzufechten. Dies steht in direktem Widerspruch zu den jahrelangen Versuchen der EU, die Polisario zu umgehen und stattdessen mit Marokko zu verhandeln, welches keine Souveränität und keine Verwaltungsmandat über das Gebiet hat.
Der Juristische Dienst des EU-Rates räumt ein, dass der Gerichtshof wichtige Grundsätze des Völkerrechts bekräftigt hat:
„Jahrelang hat die EU die Urteile ihres eigenen Gerichtshofs ignoriert, die ihre Geschäfte mit Marokko, die die Westsahara betreffen, als rechtswidrig einstuften. Nun hat der Juristische Dienst des Rates zum ersten Mal anerkannt, dass das sahrauische Volk vor Gericht gewonnen hat. Dies ist ein bedeutender politischer und rechtlicher Moment im langen Kampf des sahrauischen Volkes gegen die marokkanische Besatzung und die Komplizenschaft der EU“, sagt Sara Eyckmans von Western Sahara Resource Watch. „Wir erwarten, dass sich die EU nun strikt an das Völkerrecht hält und endlich aufhört, neue Wege zu suchen, um die Urteile zu umgehen. Wir hoffen, dass diese juristische Analyse des juristischen Dienstes des Rates einen Wendepunkt für das Vorgehen der EU in Bezug auf die Westsahara darstellt.“
Der Juristische Dienst des Rates bestätigt, dass die EU-Institutionen nun Maßnahmen ergreifen müssen, um den Urteilen des EuGH nachzukommen. Gemäß Artikel 266 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die EU rechtlich verpflichtet, ihre rechtswidrigen Vereinbarungen zu korrigieren und Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr falsch etikettierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara zu ergreifen.
Da Sie schon einmal hier sind...
Die Recherchen von WSRW werden mehr denn je gelesen und genutzt. Unsere Arbeit ist zum überwiegenden Teil ehrenamtlich, sie erfordert Zeit, Hingabe und Sorgfalt. Aber wir tun sie, weil wir glauben, dass sie wichtig ist - und wir hoffen, dass Sie das auch tun. Mit einer kleinen monatlichen Unterstützung können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Zukunft von WSRW zu sichern und dafür sorgen, dass wir weiterhin unseren komplett unabhängigen Recherchen nachgehen können.
Eine regelmäßige Spende können Sie hier einrichten. Vielen Dank!
Drei Monate sind vergangen, seit der Europäische Gerichtshof Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko in der besetzten Westsahara verboten hat. Die EU-Kommission ist immer noch ratlos, wie es nun weitergehen soll.
Die EU-Kommission hat europäische Fluggesellschaften darüber informiert, dass die Westsahara nicht Teil des Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und Marokko ist.
Der Bau der hochproblematischen Treibstofffabrik von MGH Energy in der besetzten Westsahara soll im Jahr 2027 beginne.
Die Brandstiftung bei der NGO Global Aktion in Kopenhagen, Dänemark, scheint politisch motiviert zu sein. Vor dem Büro wurden Anti-Westsahara- und Pro-Marokko-Graffiti gesprüht.