Aus Ende Oktober veröffentlichten Unterlagen des marokkanischen Staatshaushalts geht hervor, dass das Königreich Zehntausende Hektar Land in der besetzten Westsahara für Investitionsprojekte vergeben hat.
Photo: Elli Lorz.
Kürzlich von der marokkanischen Regierung veröffentlichte Daten offenbaren das alarmierende Ausmaß der Vergabe von öffentlichem Land in der besetzten Westsahara.
Die Zahlen sind in aufeinanderfolgenden Ausgaben des „Rapport sur le Foncier Public Mobilisé pour l’Investissement“ („Bericht über für Investitionen mobilisiertes öffentliches Land“) enthalten, der den marokkanischen Haushaltsgesetzen für 2026 und 2027 beigefügt ist und vom marokkanischen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen veröffentlicht wurde. Der Bericht für 2026 ist hier zu finden, der Bericht für 2027 hier.
Die Berichte legen offen, wie der marokkanische Verwaltungsapparat das Land der Sahrauis für Investitionsprojekte aufteilt, damit seine illegale Präsenz festigt und in- und ausländische Unternehmen anlockt. Marokko behandelt Dakhla-Oued Eddahab und Laâyoune-Sakia El Hamra – zwei von Marokko in der Westsahara abgegrenzte Verwaltungsregionen – als eigenes Staatsgebiet. Dabei nutzt er sein Register für staatliches Privatvermögen (Domaine Privé de l’État), um ausgedehnte Landflächen für die kommerzielle Nutzung zu vergeben.
Die konsolidierten Daten für die Jahre 2024, 2025 und das erste Halbjahr 2026 offenbaren eine branchenübergreifende Ausbeutungsstrategie, die sich über Mega-Konzessionen, Projekte im Bereich erneuerbarer Energien, Bergbau und agroindustrielle Entwicklung erstreckt.
In den Haushaltsdokumenten wird nicht darauf eingegangen, warum Marokko glaubt, die Kontrolle über die Landflächen zu haben, die es nun für die Industrie vergibt. Die Sahrauis, denen das Land in diesem Gebiet gehört, erhalten in der Regel keine Entschädigung und haben zu viel Angst, sich zu äußern. Die Westsahara zählt weltweit zu den Ländern und Gebieten mit den geringsten politischen Freiheiten.
Massive geographische Ungleichheit zwischen Westsahara und Marokko
Die Zahlen offenbaren eine auffällige geografische Konzentration im marokkanischen System der öffentlichen Landzuteilung, wobei die Westsahara – über die Marokko weder ein internationales Mandat noch Souveränität besitzt – den überwiegenden Großteil der mobilisierten Flächen ausmacht.
Diese Zahlen werfen grundlegende Fragen hinsichtlich des Zwecks und der geografischen Prioritäten der marokkanischen Politik zur Zuweisung öffentlicher Flächen auf, insbesondere angesichts des besonderen völkerrechtlichen Status der Westsahara. Die Bezugnahmen auf die marokkanischen „Regionen“ im Folgenden folgen der marokkanischen Terminologie, wie sie in den Regierungsberichten verwendet wird.
Laâyoune-Sakia El Hamra: Ausbau erneuerbarer Energien und Bergbau
Im nördlichen Teil der besetzten Westsahara machen groß angelegte Infrastrukturprojekte – insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien – einen erheblichen Anteil der für Investitionen mobilisierten Flächen aus. Die Region entwickelt sich zudem zu einem wichtigen Ziel für die Zuteilung von Flächen im Bergbau.
Dakhla-Oued Eddahab: Mega-Konzessionen, Bergbau und agroindustrielle Expansion
Weiter südlich, in Dakhla-Oued Eddahab, konzentrierte sich die Landzuteilung auf großflächige Konzessionen und Projekte in den Bereichen grüner Wasserstoff, Bergbau, Tourismus und Landwirtschaft. Die Zahlen deuten auf erhebliche Veränderungen in den Sektoren hin, denen im Laufe der drei Berichtszeiträume Land zugewiesen wurde.
Völkerrecht und Unternehmenshaftung
Die eigenen Finanzunterlagen des marokkanischen Staates zeigen das erschütternde Ausmaß der Vorgänge: Zehntausende Hektar werden auf gestohlenem Hoheitsgebiet an Unternehmen verteilt. Diese seit Jahren verfolgte Politik verstößt direkt gegen das Völkerrecht.
Diese Zuteilungen müssen vor dem Hintergrund des besonderen rechtlichen Status der Westsahara betrachtet werden. In seinem Gutachten von 1975 stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass die von ihm untersuchten historischen Verbindungen keine territoriale Souveränität über die Westsahara begründeten, die das Selbstbestimmungsrecht des sahrauischen Volkes außer Kraft setzen würde.
Darüber hinaus bekräftigte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinen historischen Urteilen vom Oktober 2024, dass die Westsahara im Sinne des EU-Rechts von Marokko gesondert und unterschiedlich ist, und unterstrich die Notwendigkeit der Zustimmung des Volkes der Westsahara in Bezug auf Abkommen, die das Gebiet betreffen.
Diese rechtlichen Feststellungen haben erhebliche Auswirkungen auf internationale Unternehmen und Investoren, die Investitionen in den besetzten Gebieten in Erwägung ziehen. Unternehmen, die an Grundstücksübertragungen, Pachtverträgen oder Projekten zur Rohstoffgewinnung beteiligt sind, müssen prüfen, ob ihre Aktivitäten mit dem Völkerrecht im Einklang stehen und das Selbstbestimmungsrecht des sahrauischen Volkes achten.
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