UN-Vertragsorgan fordert Rechte für Saharauis
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Zum ersten Mal hat ein UN-Vertragsorgan während der Überprüfung von Marokkos Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) bezogen auf die Westsahara eine Reihe starker Empfehlungen formuliert.
Veröffentlicht 19. Oktober 2015


Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat im Laufe des Jahres die Erfüllung der Verpflichtungen, die Marokko mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR ) eingegangen ist, überprüft. Dieser Prozess ging vor zwei Wochen zu Ende. Der Ausschuss hat jetzt ein Vorabexemplar seiner abschließenden Bemerkungen und Empfehlungen über den Stand der Erfüllungen von Verpflichtungen seitens Marokkos im Rahmen des Sozialpaktes in Umlauf gebracht.

Insbesondere in Hinsicht auf die natürlichen Ressourcen fordert der Ausschuss Marokko auf, die Rechte der Saharauis zu respektieren, sie zu informieren und ihre vorherige Zustimmung zu der Nutzung ihrer Ressourcen einzuholen.

In seiner ersten Empfehlung nimmt der Ausschuss Marokkos Autonomieinitiative für die Westsahara zwar zur Kenntnis, fordert aber Marokko auf mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden, die das Selbstbestimmungsrecht der Saharauis respektiert. Der Ausschuss äußert sich auch besorgt über Marokkos Versäumnis, die Rechte der Saharauis über ihre natürlichen Ressourcen zu achten und fordert von Marokko, die Rückkehr der Flüchtlinge zu erleichtern.

Die zweite Empfehlung äußert sich besorgt über „den Berm“, den befestigten über 2000 Kilometer langen militärischen Sandwall, den Marokko in der Westsahara errichtet hat, um die Saharauis effektiv voneinander und von ihrem Land zu trennen. Der Ausschuss fordert Marokko auf, Wege zu finden, die es den Saharauis ermöglichen, Zugang zu ihrem Land und die natürlichen Ressourcen zu erlangen und ihre Familien wieder zusammenzuführen. Er fordert Anstrengungen von Marokko, die Landminen zu entfernen und verlangt detaillierte Informationen über die Lage des saharauischen Volkes im nächsten Bericht an den Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

In anderen Abschnitten seiner abschließenden Bemerkungen erwähnt der Ausschuss die Schwierigkeit der saharauischen Studenten beim Zugang zu Bildung und des saharauischen Volkes als Ganzes, seine Kultur und Sprache auszuleben und zu fördern. Die Saharauis werden auch als eine Gruppe bezeichnet, die besonders von Armut betroffen ist, und Marokko wird aufgefordert, eine gerechte Verteilung der Ressourcen auf alle Randgruppen, einschließlich der Saharauis zu gewährleisten.

Die abschließenden Bemerkungen des Ausschusses können hier (nur auf Französisch) eingesehen werden.

WSRW hat in diesem Jahr dem Ausschuss zwei Berichte vorgelegt, um auf Marokkos offensichtliche Versäumnisse aufmerksam zu machen, die im Sozialpakt verankerten Rechte in den Teilen der Westsahara unter illegaler Besatzung zu pflegen und zu gewährleisten. In seinen Berichten argumentiert WSRW, dass Marokkos Besetzung der Westsahara völkerrechtlich illegal sei und dass Marokko das Selbstbestimmungsrecht des saharauischen Volkes und sein Verfügungsrecht über seine natürlichen Ressourcen vollständig missachtet – über beides wacht der Sozialpakt in seinem ersten Artikel.

Unseren zweiten Bericht, eine robustere und erweiterte Version unseres ersten, finden Sie hier oder Sie laden ihn von der Webseite des ESCR Ausschusses. Ein Zusammenschluss von Organisationen, der von dem Robert F Kennedy Center koordiniert wurde, legte auch einen Bericht über die Westsahara vor. Diesen Bericht finden Sie hier. Andere Berichte, die beim Ausschuss eingereicht wurden, können über diesen Link gefunden werden. Blättern Sie nach unten bis zu „Marokko“, um sämtliche Informationen und Berichte zur Bewertung von Marokko zu finden.

WSRW ist erfreut, dass die Erklärungen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, berücksichtigt worden sind und sich die ersten beiden Empfehlungen des Vorabexemplars der abschließenden Bemerkungen des Ausschusses ausschließlich mit der Westsahara befassen.

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