WSRW ruft auf, Ressourcenausbeutung der Westsahara zu thematisieren
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WSRW fordert die UN-Mitgliedstaaten auf, die Ausbeutung der Ressourcen der Westsahara durch Marokko bei der UPR-Überprüfung Marokkos im November zur Sprache zu bringen.

18. Oktober 2022

Es ist an der Zeit, dass die UN-Mitgliedsstaaten die illegale Plünderung der natürlichen Ressourcen der Westsahara durch Marokko während der Bewertung Marokkos im Rahmen des Universal Periodic Review (UPR)-Prozess im UN-Menschenrechtsrat ansprechen. 

Dies ist die Hauptaussage des Berichts, den Western Sahara Resource Watch (WSRW) zusammen mit der schwedischen Partnerorganisation Emmaus Stockholm Anfang dieses Jahres vorgelegt hat. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden. 

Am 8. November wird Marokko im UN-Menschenrechtsrat mit verschiedenen Menschenrechtsempfehlungen der internationalen Gemeinschaft konfrontiert werden. Es wird das vierte Mal sein, dass Marokko im Rahmen des UPR-Mechanismus überprüft wird. WSRW hatte auch für die beiden vorangegangenen Runden Schattenberichte vorgelegt und über die Sitzungen 2012 und 2017 berichtet. 

Völkerrechtlich gesehen ist Spanien immer noch die Verwaltungsmacht der Westsahara, da es das Gebiet 1975 nicht gemäß seinen Verpflichtungen aus der UN-Charta dekolonisiert hat. Als Spanien im Jahr 2020 bei UPR-Überprüfung an der Reihe war, sprachen zwei Länder die Verpflichtungen der spanischen Regierung an. Sowohl Namibia als auch Timor-Leste empfahlen Spanien sicherzustellen, dass es sich nicht an der illegalen Plünderung der Kolonie beteiligt.


Der WSRW-Report empfiehlt den Staaten, folgende Empfehlungen an Marokko zu richten:

I. Offiziell zu erklären, dass das Königreich Marokko das Recht des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung und sein Recht, einen unabhängigen souveränen Staat in der Westsahara zu gründen, wenn es sich dafür entscheidet, anerkennt.

II. Das Recht auf Selbstbestimmung, wie es in der UN-Charta und im gemeinsamen Artikel 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) garantiert ist, in die Tat umzusetzen und die Verwirklichung dieses Rechts durch uneingeschränkte Unterstützung der Vereinten Nationen bei der Durchführung eines freien, fairen und transparenten Referendums, durch das das sahrauische Volk seinen politischen Status bestimmen kann, zu gewährleisten und zu unterstützen.

III. Formell den Status als Besatzungsmacht zu akzeptieren und deren Verantwortung in Bezug auf die Berichterstattung über die sozioökonomischen Rechte des sahrauischen Volkes gemäß dem ICCPR, dem ICESCR und der Vierten Genfer Konvention zu übernehmen.

IV. Sofortige und bedingungslose Freilassung aller inhaftierten sahrauischen Menschenrechtsverteidiger:innen, die derzeit wegen der Verteidigung ihrer sozioökonomischen Rechte inhaftiert sind, einschließlich derjenigen, die 2010 im Protestlager Gdeim Izik festgenommen wurden.

V. Maßnahmen umzusetzen, die den Grundsatz des Rechts auf Zustimmung des Volkes der Westsahara wahren, damit es sein Recht ausüben kann, seine natürlichen Reichtümer und Ressourcen uneingeschränkt und frei zu nutzen.

VI. Verzicht auf weitere Aktivitäten im Zusammenhang mit natürlichen Ressourcen und auf Investitionen in große Infrastrukturprogramme, einschließlich groß angelegter Projekte für erneuerbare Energien, in der Westsahara, bis der endgültige Status des Gebiets durch die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts durch das Volk des Gebiets festgelegt ist.

VII. Ermöglichung einer unabhängigen, weitreichenden und kontinuierlichen Überwachung der Menschenrechtssituation in der Westsahara in der Art, die die Auswirkungen der Ressourcenausbeutung des Gebiets auf die Menschenrechte des sahrauischen Volkes berücksichtigt.

VIII. Gewährleisten Sie unverzüglich allen Personen in der besetzten Westsahara den Schutz ihrer Rechte auf Gewissensfreiheit, auf friedliche Versammlung und Vereinigung sowie auf freie Meinungsäußerung, einschließlich solcher Personen und Gruppen, die sich mit dem Schutz der Umwelt und der Erschließung der natürlichen Ressourcen auseinandersetzen.

IX. Informieren Sie ihrer Handelspartnerstaaten und Unternehmen genau über den Status der Westsahara als Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung, einschließlich seines Status als nicht zu Marokko gehörend, und über die sich daraus ergebenden Verpflichtungen dieser Handelspartner gegenüber dem sahrauischen Volk.

X. Wiederherstellung des Status quo ante der Ressourcenausbeutung in dem Gebiet und Entschädigung für die illegale Ausbeutung der endlichen Ressourcen.

XI. Initiierung der Einrichtung eines Mechanismus, um die Einnahmen aus der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der Westsahara unter internationaler Verwaltung zu stellen, bis der Status des Gebiets geklärt ist.

XII. Verstärkung der Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Gewinnung und Verwendung von Gewinnen aus natürlichen Ressourcen in der Westsahara, indem eine neutrale Buchführung durch Dritte über alle ressourcenbezogenen Aktivitäten und Exporte ermöglicht wird.

XIII. Verzicht auf alle wirtschaftlichen Aktivitäten in oder mit Bezug auf das Gebiet der Westsahara, die nicht die Zustimmung des Volkes des Gebiets haben, in Übereinstimmung mit der internationalen und jüngsten EU-Rechtsprechung.

XIV. Unverzügliche Einstellung aller Anreize und Maßnahmen, die die demografische Zusammensetzung der Bevölkerung in der Westsahara verändern würden.

XV. Sicherzustellen, dass die Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte die Westsahara überall frei besuchen kann.

XVI. Ermöglichung des Zugangs unabhängiger Gruppen, Parlamentarier:innen und Journalist:innen zur Westsahara, um die sozioökonomische Lage des sahrauischen Volkes zu beobachten.

XVII. Verpflichtung zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen als Besatzungsmacht im Hinblick auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und den Schutz der Umwelt in der besetzten Westsahara.

XVIII. Volle Zusammenarbeit mit Spanien als der kolonialen Verwaltungsmacht mit der Haupt- oder ersten Verantwortung unter den Staaten für den Schutz der Menschenrechte in der Westsahara und eine ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung der UN-Charta, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im gesamten Gebiet.

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