HeidelbergCement ergreift Partei im Westsahara-Konflikt
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Der deutsche Baustoffriese schlägt sich im Westsahara-Konflikt auf die Seite Marokkos und umgeht jedwede Frage nach eigenen rechtlichen Verpflichtungen in dem besetzten Territorium.

11. Mai 2021

HeidelbergCement hat auf seiner Hauptversammlung am 6. Mai 2021 in Bezug auf die besetzte Westsahara auf stur geschaltet. Das deutsche Unternehmen kontrolliert über seine marokkanische Tochtergesellschaft Ciments du Maroc (CIMAR) zwei Zementfabriken in der Westsahara mit Genehmigungen der marokkanischen Regierung, die den größten Teil des Territoriums illegal besetzt hält. 

Anstatt die Fragen der Aktionär:innen zum rechtlichen Status des Territoriums zu beantworten, behauptete HeidelbergCement, dass seine Aktivitäten zum Nutzen der "lokalen Bevölkerung" seien. 

Eine Argumentation auf Basis des Nutzens wurde vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) in seinem Urteil vom Dezember 2016 abgewiesen. Der EUGH entschied, dass das Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko nicht auf die Westsahara angewandt werden kann, da die Westsahara von Marokko „gesondert und unterschiedlich“ ist und letzteres keinerlei Mandat hat, das Territorium zu verwalten. Das Gericht stellte fest, dass es irrelevant ist, ob die Abkommen für das Volk der Westsahara vorteilhaft sind; ausschlaggebend ist, ob das Volk ihnen zugestimmt hat. Durch die relative Wirkung von Verträgen gilt diese Argumentation auch für kommerzielle Verträge.

Sahrauis protestierten vor dem Hauptsitz von HeidelbergCement, als Teil breiterer Proteste gegen die unzureichenden Klimaverpflichtungen des Unternehmens.

Eine Abschrift der Antworten von HeidelbergCement auf Fragen, die der Dachverband der kritischen Aktionärinnen und Aktionäre in Zusammenarbeit mit Western Sahara Resource Watch (WSRW) eingereicht hat, finden Sie hier.

Die Antwort von HeidelbergCement auf die Frage, ob das Unternehmen die Zustimmung der Menschen in der Westsahara eingeholt hat, ist höchst verwirrend. Die Antwort von HeidelbergCement auf der Hauptversammlung lautete einerseits: "Wir gehen dennoch davon aus, dass die lokale Bevölkerung mit unseren Geschäftstätigkeiten einverstanden ist". Andererseits hieß es in einer Stellungnahme des Vorstands zu Gegenanträgen mit Bezug zur Westsahara: "Bereits bei der Planung von Investitionsprojekten erfolgt neben umfassenden Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfung ein breites Engagement aller Anspruchsgruppen, das den besonderen Belangen indigener Gruppen, genauso wie den Belangen anderer Anwohner, Rechnung trägt. Eine Berücksichtigung der Prinzipien des free, prior and informed consent erfolgt in allen Projekten."

Solche Aussagen verschleiern grundsätzliche Aspekte bei der Frage der Zustimmung im völkerrechtlichen Kontext: es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen dem Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung indigener Gruppen - die den Staat, in dem ihr Land liegt, anerkennen - und dem Recht auf Zustimmung, das sich aus dem Selbstbestimmungsrecht eines Volkes eines Hoheitsgebiets ohne Selbstregierung ergibt. Die Sahrauis sind keine indigene Gruppe in der Westsahara, sie sind das Volk, das die souveränen Rechte an dem Land besitzt. HeidelbergCement hat die Sahrauis nie um Zustimmung gebeten. Die Firma gibt zu, dass sie sich nie an die von der UN anerkannte Vertretung des Volkes der Westsahara, die Frente Polisario, gewandt hat.

HeidelbergCement meint, dass die Polisario "lediglich als politische Vertretung für völkerrechtliche Fragen anerkannt wurde". Das Unternehmen führt weiter aus, dass es bedauert, "dass sich Frente Polisario einer Verhandlungslösung im Rahmen des aufgesetzten UN-Prozesses verweigert und stattdessen einen bestehenden Waffenstillstand aufgekündigt hat. Das humanitäre Völkerrecht besagt unter anderem, dass weder die Zivilbevölkerung als Ganzes, noch einzelne Zivilisten angegriffen werden dürfen. Wir erwarten, dass Frente Polisario die Statuten des humanitären Völkerrechts achten wird." Dass es Marokko war, das mit seinen Angriffen auf zivile Sahrauis den Waffenstillstand gebrochen hat, verschweigt die Kanzlei.

Wenn es jedoch um die eigenen Aktivitäten von HeidelbergCement geht und wie diese mit dem humanitären Völkerrecht zusammenhängen, sieht das Unternehmen kein Problem darin, dass es ohne Zustimmung des Volkes der Westsahara auf besetztem Territorium operiert und von dort aus exportiert: "Die Produkte werden zu rund zwei Drittel in El Aaiún und Umgebung vertrieben, der Rest wird nach Marokko exportiert, daher besteht kein Konflikt mit Normen des humanitären Völkerrechts".

Ein Gegenantrag wurde auch von Wespath Benefits and Investments eingereicht, in dem es hieß, "der Vorstand von HeidelbergCement (…) hat Investoren nur unzureichend über seine Bemühungen informiert, seine Geschäftspraktiken und die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (…) mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (OECD) in Einklang zu bringen." Unter Bezugnahme auf Marokko als "die Besatzungsmacht der Westsahara" erklärte Wespath, dass "Besatzungsmächte (…) keine Ressourcen ohne die Zustimmung der besetzten Bevölkerung ausbeuten“ dürfen und dass "uns keine Zustimmung der unter Besatzung lebenden Bevölkerung bekannt ist. Daher trägt das Unternehmen möglicherweise zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht bei."

Die HeidelbergCement-Tochter CIMAR hält eine Mehrheitsbeteiligung am Zementmahlwerk CIMAR und übernahm im Mai 2020 das Unternehmen Cimenteries Marocaines du Sud (CIMSUD). Beide befinden sich in El Aaiún, der Hauptstadt der Westsahara.

Diese Fabriken liefern wahrscheinlich das Grundmaterial für Marokkos fortwährende Siedlungspolitik in der Westsahara. Nach Ansicht der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages begründet diese Siedlungspolitik Marokkos ein Kriegsverbrechen. Im November 2020 verletzte Marokko das von den Vereinten Nationen vermittelte Waffenstillstandsabkommen, was zu einer Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes führte, der wiederum eine Verschärfung der Repressionen der marokkanischen Sicherheitskräfte gegenüber sahrauischen Zivilist:innen zur Folge hatte - eine Verschlechterung der ohnehin dramatischen Menschenrechtslage.

Nachrichten

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