Sahrauische Geflüchtete feiern den heutigen Erfolg ihres Volkes gegenüber der EU vor dem EU-Gerichtshof.
Das Volk der Westsahara hat heute vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg einen bahnbrechenden Erfolg errungen. Mit dem Urteil wurden sowohl das Handels- als auch das Fischereiabkommen der EU mit Marokko, welche Anwendung auf das besetzte Gebiet fanden, aufgehoben.
Alle sahrauischen Gruppen haben gegen das Vorgehen der EU protestiert, ihr besetztes Land mit Marokko in einen Topf zu werfen. Die Ablehnungen wurden von der EU-Kommission benutzt, um den EU-Institutionen vorzugaukeln, dass ein Dialog mit den Sahrauis stattgefunden hätte, was als Beweis für deren Zustimmung gewertet wurde. Heute kam der EU-Gerichtshof zu dem Schluss, dass das Volk der Westsahara eindeutig nicht durch ihre anerkannte Vertretung, die Frente Polisario, zugestimmt hat.
Die Polisario hat ihrerseits heute eine Presseerklärung zu dieser Angelegenheit herausgegeben.
Western Sahara Resource Watch hat ein Video von sahrauischen Geflüchteten erhalten, die den Erfolg feiern. Das Video kann hier heruntergeladen werden.
Die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus der Westsahara mit Herkunftsbezeichnung Marokko verstößt nach Ansicht der Generalanwältin des EU-Gerichtshofs gegen EU-Recht.
Ein externer Evaluierungsbericht zum Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko für den Zeitraum 2019-2023 bestätigt, dass das Abkommen fast ausschließlich für Fischerei in der besetzten Westsahara genutzt wird.
WSRW wurde eingeladen, einen Beitrag zu einem Dokument der EU-Kommission über die Auswirkungen des EU Abkommens zu marokkanischem Handel in der besetzten Westsahara zu leisten. Aus diesem Grund lehnen wir die Teilnahme daran ab.