In einer Analyse der völkerrechtlichen Aspekte des Westsaharakonflikts sind die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu dem Ergebnis gekommen, dass Verstöße gegen die Vierte Genfer Konvention durch Marokko begründbar und Marokko als Besatzungsmacht anzusehen sei.
Am 18. März 2019 haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages einen Sachstand zu den rechtlichen Aspekten des Westsaharakonflikts herausgegeben, nachdem ein diesbezüglicher Antrag der Parlamentarierin Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) eingegangen war.
Der Sachstandsbericht vertieft zwei Hauptthemen: den völkerrechtlichen Status der Westsahara sowie die Anwendung des Völkerstrafrechts und des humanitären Völkerrechts.
Bezüglich des ersten Punkts - dem rechtlichen Status des Territoriums - kommt der Bericht zu dem Schluss, dass Marokko nicht als Verwaltungsmacht der Westsahara zu betrachten sei und dass der Begriff "de-facto-Verwaltungsmacht" im völkerrechtlichen Kontext "nicht bedeutsam" sei. Darüber hinaus stellt der Bericht fest, dass die Westsahara unter Besatzung stehe und dass Marokko „als Besatzungsmacht anzusehen“ sei.
Im zweiten Teil kommt der Bericht zu dem Erbebnis, dass die marokkanische Siedlungspolitik in der Westsahara - dem Transfer der eigenen Zivilbevölkerung in das Territorium sowie indirekte Maßnahmen, welche die Ansiedlung fördern - eine Verletzung der vierten Genfer Konvention und dessen Ersten Zusatzprotokolls begründe.
"Auch wenn es sich nicht um ein Rechtsgutachten handelt, erfasst der Sachstand sicherlich die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Westsaharakonflikts", sagt Tim Sauer von Western Sahara Resource Watch. "Wir hoffen aufrichtig, dass Unternehmen die Schlussfolgerungen des Berichts gebührend zur Kenntnis nehmen, dass Marokko die Westsahara besetzt und dass seine Ansiedlungspolitik eigener Staatsangehöriger in der Westsahara eine Verletzung des Völkerrechts begründet. Uns erscheint undenkbar, dass verantwortungsbewusste Firmen damit in Verbindung gebracht werden wollen".
Lesen Sie den vollständigen Sachstand hier (oder hier).
Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker kommt zu dem Schluss, dass die Besetzung der Westsahara durch Marokko eine schwere Verletzung des Rechts des sahrauischen Volkes auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit darstellt.
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Das italienische Unternehmen Enel gehört zu den Firmen, die mit der Durchführung von "Konsultationen von Interessengruppen" in der Westsahara genau die gleiche Vorgehensweise wie die EU gewählt haben - ein Verfahren, das nun vom Europäischen Gericht für nichtig erklärt wurde.