Auf ihrem Jahresparteitag verabschiedete die Europäische Liberale Partei eine Resolution, wonach das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und Marokko nicht verlängert werden soll, sofern die Küstengewässer der Westsahara von der Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden.
Veröffentlicht 21. Oktober 2010
Die Resolution fordert die Mitglieder der Europäischen Liberalen, Demokratischen und Reformpartei (ELDR) auf, aktiv und gemeinsam darauf hinzuarbeiten, eine Ausweitung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko zu verhindern, solange die Gewässer vor der Küste der Westsahara darin eingeschlossen sind.
Sie ruft außerdem alle EU-Mitgliedsstaaten auf, eine Verlängerung dieses Fischereiabkommens so lange abzulehnen, bis die Westsahara-Atlantikküste eindeutig davon ausgeschlossen ist. Auch das Europäische Parlament wird gebeten, eine Verlängerung des EU-marokkanischen Fischereiabkommens zurückzuweisen, solange nicht lediglich Gewässer Marokkos der Westsahara Teil des Vertrages sind.
"Die Fischbestände der Gewässer vor der Küste der Westsahara gehören nicht Marokko. Die natürlichen Schätze der Westsahara gehören seinem Volk, den Saharauis. Gemäss dem Völkerrecht hat das saharauische Volk ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Erkundung und Ausbeute seiner natürlichen Ressourcen, das auch respektiert werden sollte!", sagte die schwedische Parlamentarierin Agneta Berliner von der Volkspartei der Liberalen, als sie ihre Motion einbrachte. "Dies ist eine ethische Frage, eine rechtliche Angelegenheit und eine politische Sache erklärte Berliner.
Die vollständige Resolution und die Rede von Agneta Berliner finden sich weiter unten.
Der ELDR-Parteitag fand vom 13. bis 15. Oktober 2010 in Helsinki statt. Es war die jährliche Hauptveranstaltung, an der jeweils über 500 Delegierte teilnehmen, Ideen austauschen und Maßnahmen im europäischen Kontext aufgreifen. Die ELDR ist eine europäische politische Partei, die hauptsächlich in der Europäischen Union aktiv ist. Sie setzt sich aus 56 liberalen und liberal-demokratischen, national tätigen Parteien aus ganz Europa zusammen. Ab 2010 macht die ELDR mit 74 Mitgliedern im Europäischen Parlament und acht Mitgliedern in der Europäischen Kommission die drittstärkste politische Partei in den Institutionen der Europäischen Union aus.
Auch der junge Partei-Flügel der ELDR hatte zuvor bereits eine ganz ähnliche Resolution verabschiedet.
1) Die Resolution der ELDR zum Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko
Diese Resolution wurde von der Schwedischen Volkspartei der Liberalen eingebracht.
Die Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei (ELDR) hatte eine Versammlung vom
13. bis 15. Oktober 2010 in Helsinki abgehalten.
Grundlage
- Im August 2010 begannen die Verhandlungen bezüglich der Erneuerung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko, das bis anhin europäischen Fischkuttern eine Fangtätigkeit auch in den Gewässern vor der besetzten Westsahara erlaubt.
- Die Westsahara ist eine Kolonie, ein nicht selbständig regiertes Gebiet, und die Herrschaftsansprüche Marokkos über dieses Gebiet sind unbegründet.
- Die Verfügungsgewalt über natürliche Ressourcen der Westsahara muss laut dem Völkerrecht im Einverständnis und entsprechend den Wünschen und im Interesse der ansässigen Bevölkerung ausgeübt werden.
- In seiner Stellungnahme vom Juli 2009 kommt die Rechtsabteilung des Europäischen Parlaments zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Einhaltung des Völkerrechts nicht erfüllt sind.
- Gemäss dem Vertrag von Lissabon ist für die Annahme internationaler Fischereiabkommen die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.
- Sowohl die Frente Polisario - die von der UNO formell anerkannte Vertretung des saharauischen Volkes - als auch alle wichtigen zivilen Organisationen der saharauischen Gesellschaft wandten sich deutlich gegen das bestehende Abkommen und gegen jede neue Version, die ihr eigenes Hoheitsgebiet betreffen.
- Im Mai 2010 lehnten die marokkanischen Behörden das Einreisegesuch einer Gruppe von EU-Parlamentariern in das Gebiet ab, deren Auftrag es war, die Auswirkungen der Zusammenarbeit zu untersuchen.
- Die USA und die EFTA-Staaten schließen in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht bei Abkommen mit Marokko die Westsahara ausdrücklich aus.
Forderungen
- Alle Mitglieder der ELDR sind aufgerufen, aktiv und gemeinsam daran zu arbeiten, eine Verlängerung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko zu verhindern, so lange die Westsahara bei der Vertragsanwendung nicht eindeutig ausgeschlossen ist.
- Alle EU-Mitgliedsstaaten sind gebeten, eine Verlängerung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko so lange abzulehnen, bis die Westsahara nicht eindeutig davon ausgeschlossen ist.
- das Europäische Parlament wird aufgefordert, eine Verlängerung des Fischereiabkommens zurückzuweisen, solange die Küstengewässer der Westsahara Teil des Vertrages sind.
2. Erklärung von Frau Agneta Berliner (Folkpartiet liberalerna / Schwedische Volkspartei der Liberalen) über den Entwurf einer Auflösung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko
Vielen Dank Frau Vorsitzende!
Liebe Kolleginnen und Kollegen der liberalen Parteien!
Im Jahr 1975 wurde die Westsahara im Nordwesten Afrikas von Marokko militärisch eingenommen und wird seither von diesem Land besetzt gehalten.
Marokkos Ansprüche auf die Westsahara wurden vom Internationalen Gerichtshof zurückgewiesen. Diese Ansprüche Marokkos sind auch von der UNO nicht anerkannt.
Die Fischbänke im Küstengebiet vor der Westsahara gehören nicht Marokko. Die natürlichen Schätze der Westsahara gehören ihrer Bevölkerung, den Saharauis.
Gemäss dem Völkerrecht müssen bei einer Nutzung der natürlichen Ressourcen der Westsahara der Wille, die Anliegen und die Interessen der saharauischen Bevölkerung respektiert werden.
Trotz aller Vorbehalte öffnete das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko im Jahr 2006 europäischen Fischkuttern den Zugang zu den Atlantikgewässern der Westsahara.
Durch dieses gegenseitige Fischereiabkommen unterstützt die EU das Königreich Marokko in seinen unbegründeten Ansprüchen auf die Westsahara.
Das Gutachten der Rechtsabteilung des Europäischen Parlaments von 2009 kommt zu dem Schluss, dass mit dem Fischereiabkommen die Voraussetzungen für die Einhaltung des Völkerrechts nicht gegeben sind.
Im Mai 2010 lehnten die marokkanischen Behörden das Einreisegesuch einer Gruppe von EU-Parlamentariern in das Gebiet ab, deren Auftrag es war, die Auswirkungen der Zusammenarbeit zu untersuchen. Marokko hat bis zum heutigen Tag die angeforderten Beweise nicht erbracht, nämlich weder jenen, dass das saharauische Volk angehört wurde, noch dafür, dass dieses aus der Fischerei in der Westsahara einen Nutzen zieht.
Die Westsahara sollte deshalb bei Erneuerung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko davon ausgeschlossen werden.
"Dies ist eine ethische Frage, eine rechtliche Angelegenheit und eine politische Sache“, erklärte Berliner.
Erlauben Sie mir, den ehemaligen Rechtsberater der Vereinten Nationen, Botschafter Hans Corell, zu zitieren. Auf einer Konferenz über internationales Recht im Jahr 2008 sagte Herr Corell: „ Es ist offensichtlich, dass ein Abkommen … das keinen Unterschied zwischen den Gewässern der Westsahara und den angrenzenden Gewässern des marokkanischen Gebietes macht, gegen das Völkerrecht verstößt.“ Und Botschafter Corell fügte hinzu: „Ich schäme mich als Europäer.“
Somit ruft die Schwedische Volkspartei der Liberalen alle Liberalen in Europa auf, sich mit einer Stimme für diese Sache einzusetzen und gemeinsam und tatkräftig darauf hinzuwirken, die automatische Verlängerung des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko zu verhindern, solange die Westsahara nicht eindeutig vom Vertrag ausgeschlossen ist.
Im Namen der Schwedischen Volkspartei der Liberalen bitte ich Sie, unsere Resolution zu unterstützen.