Die europäische Fischereikommissarin Maria Damanaki hat der spanischen Agentur EFE zufolge Verbindung mit anderen Mitgliedern der Europäischen Kommission aufgenommen im Rahmen anstehender Verhandlungen über ein neues Fischereiabkommen mit Marokko, das die Gewässer der Westsahara nicht einschließt, wie Mitte September aus europäischen Quellen verlautete. EFE – 16. Dezember 2010
Brüssel erwägt einen Ausschluss der Sahara-Gewässer vom Fischereiabkommen mit Rabat(Nicht offizielle Übersetzung ins Deutsche durch WSRW)EFE
http://www.elmundo.es/elmundo/2010/12/16/union_europea/1292504227.html
Die europäische Fischereikommissarin Maria Damanaki hat jetzt andere Mitglieder der Europäischen Kommission konsultiert, um zu einem neuen Fischereiabkommen mit Marokko zu gelangen, das die Gewässer vor der Küste der Westsahara nicht mehr einschließt, verlautete EFE gegenüber aus europäischen Quellen.
Das derzeitige Abkommen läuft Ende Februar aus, und Rabat hat bisher die von der Kommission für seine Verlängerung angeforderten Informationen noch nicht erhalten, durch die von der marokkanischen Regierung der Nachweis angetreten werden soll, dass das Abkommen dem Volk der Westsahara dient.
Die Dienststellen der Kommissarin haben sich mit dem Ziel in einem Konsultationsprozess an andere Generaldirektionen der Europäischen Kommission gewandt, mit Marokko Verhandlungen über ein neues Protokoll aufzunehmen, das die Gewässer der Westsahara ausschließt.
MenschenrechteIn der Planung bezieht sich die Direktion auf die Notwendigkeit, sich mit dem Problem zu befassen, das sich aus der knapp bemessenen Zeit bis zur Verlängerung des Abkommens ergibt, weil nur noch etwas mehr als zwei Monate verbleiben, bis das derzeitige ausläuft.
Als weitere Option sieht der Text die Aufnahme offizieller Verhandlungen mit Marokko vor, jedoch um ein Protokoll durchzusetzen, das nur die Gewässer nördlich von 27° 40' nördlicher Breite vorsieht, des Breitengrads, der auch die Grenzlinie mit der Westsahara darstellt. Als Möglichkeit wird auch erwähnt, dass diese „Lösung“ als „vorübergehend“ gelten könnte.
Die Fischereidirektion bemüht sich dem Text zufolge darum, dass ein neues Abkommen eine „Menschenrechtsklausel“ einschließt.
Ebenso setzt sie sich dafür ein, mit Rabat den Wortlaut eines Abkommens auszuhandeln, der die wissenschaftlichen Gutachten berücksichtigt, um „den Dialog“, die Kontrolle, und „verantwortungsvolle“ und „umwelterhaltende“ Fischfangmodalitäten sicherzustellen. Die Kommissare der Europäischen Kommission wurden um eine Meinungsäußerung in dieser Frage bis Februar gebeten.
Die Kommissarin bittet um BeweiseKäme es zu einer Unterstützung, würde die EU-Führung offiziell eine an den Ministerrat der Europäischen Union gerichtete Empfehlung aussprechen, mit Rabat formell eine Regelung auszuhandeln, in der die Küste der Sahara nicht eingeschlossen ist.
Wenn die übrige Kommission Damanaki unterstützt, wird die Kommissarin dennoch weiterhin Marokko gegenüber auf bisher erbetenen Informationen bestehen.
Die Kommissarin hat darauf bestanden, dass Beweise dafür unabdingbar sind, die belegen, dass ein Teil der Kompensationszahlungen der EU für den Zugang europäischer Fischereifahrzeugen zu den Küstengewässern in Höhe von 36,1 Millionen Euro jährlich der saharauischen Bevölkerung zukommt.
Seit Monaten stellt das Saharaproblem ein Risiko für die Verlängerung der Vereinbarung dar, die das politisch wichtigste Fischereiabkommen für die EU darstellt: 119 Fanglizenzen für europäische Schiffe, davon hundert spanische.
Ein Rechtsgutachten des Europäischen Parlaments hielt fest, dass das Abkommen das Völkerrecht nicht respektiert, weil die saharauische Bevölkerung nicht in den Genuss der finanziellen Zuwendungen der EU kommt, obwohl die europäischen Schiffe in Gewässern der Sahara fischen.