EU Kommission: Kennzeichnung der Produkte aus der Westsahara zwingend
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Die Europäische Kommission erklärte am 05.02.2020, dass Produkte aus der Westsahara als aus der Westsahara und nicht aus Marokko stammend gekennzeichnet werden müssen.

Veröffentlicht 06. Februar 2020

"Alle eingeführten Produkte, einschließlich der aus der Westsahara stammenden, müssen den einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen, einschließlich der Anforderung, genaue und nicht irreführende Angaben über das Ursprungs- oder Herkunftsland dieser Produkte zu machen, die in diesem Fall also "Westsahara" sein müssen". Dies ist die Antwort, die EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Janusz Wojciechowski gestern, am 5. Februar 2020, auf eine Anfrage im Europäischen Parlament gab.

Die Verfasserin der parlamentarischen Anfrage, die Europaabgeordnete Heidi Hautala (Finnland, Grüne/EFA), hatte sich nach der Herkunftskennzeichnung von Produkten aus der Westsahara erkundigt und ob die Konformitätskontrollen Marokkos bei diesen Produkten mit den einschlägigen EU-Verordnungen in Einklang stehen - insbesondere im Hinblick auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in denen festgestellt wird, dass Marokko keine Souveränität oder Gerichtshoheit über die Westsahara hat. 

"Dies kann zwar zumindest als eine konkrete Anerkennung der EU-Institutionen angesehen werden, dass die Westsahara nicht Teil Marokkos ist, aber es ist noch weit davon entfernt, konform mit dem Völkerrecht oder gar den Urteilen des eigenes Gerichtshofs zu sein, die den klaren Ausschluss des Gebiets von allen Beziehungen der EU zu Marokko fordern. Dies ist lediglich eine Kennzeichnung der Besatzung - eine kosmetische Korrektur des mit einem Besatzungsregime unter einer Decke Steckens", sagt Sara Eyckmans von der WSRW.

Im Dezember 2016 entschied der EuGH, dass das Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko nicht auf die Westsahara angewendet werden kann, da das Gebiet ein von Marokko "gesondertes und unterschiedliches" Territorium ist. Die Westsahara, so der Gerichtshof, sei als drittes Territorium in den Handelsbeziehungen der EU mit Marokko zu betrachten. Als solches kann sie rechtmäßig von diesen Beziehungen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Volkes der Westsahara betroffen sein. 

Um Marokko - das seine Beziehungen zur EU nach dem Urteil einfror - zu besänftigen, ging die EU schnell dazu über, eine Änderung des bestehenden Handelsabkommens mit Marokko auszuhandeln, um die Westsahara ausdrücklich einzuschließen. Das Volk der Westsahara wurde in keiner Phase des Verhandlungsprozesses miteinbezogen. Und in dem Versuch, die Illusion zu erwecken, dass die Zustimmung eingeholt worden sei, führte der Auswärtige Dienst der EU (EAD) Konsultationen durch, an denen nur marokkanische Einrichtungen teilnahmen, nachdem das Abkommen bereits unterzeichnet worden war. Die Behauptung des EAD, dass die von der UNO anerkannte Vertretung des Volkes der Westsahara, die Frente Poliario, konsultiert worden sei, erwies sich schnell als eine glatte Lüge. Tatsächlich waren 83% der Gruppen - einschließlich WSRW -, von denen die EU-Kommission behauptete, dass sie an einer "Konsultation" zum Westsahara-Handel teilgenommen hätten, entweder nie gebeten worden, an einem solchen Prozess teilzunehmen - oder sie hatten nicht daran teilgenommen

Trotz des klaren Widerstands des Volkes der Westsahara - der sowohl durch die Polisario als auch durch sahrauische Gruppen der Zivilgesellschaft zum Ausdruck gebracht wurde - gegen die Anwendung des Handelsabkommens zwischen der EU und Marokko auf den Teil ihres Landes, der von Marokko besetzt ist, wurde das Abkommen sowohl vom Europäischen Parlament als auch von den EU-Mitgliedstaaten gebilligt. 
Die Polisario leitete gegen das geänderte Handelsabkommen ein Verfahren vor dem EuGH ein (Rechtssache T-279/19 Frente Polisario gegen den Rat der Europäischen Union). Ein Urteil wird im Laufe dieses Jahres erwartet.

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