Das höchste Gericht der EU hat entschieden, dass Produkte aus der Westsahara nicht mit der Herkunftsbezeichnung des Nachbarlandes Marokko gekennzeichnet werden dürfen, was jedoch bisher oft der Fall ist. Helfen Sie uns und gehen Sie in Ihrem Supermarkt auf Spurensuche!
Seit Oktober 2024 dürfen Produkte aus der besetzten Westsahara in europäischen Supermärkten nicht mehr als „aus Marokko“ gekennzeichnet werden. Dies ist die Konsequenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024.

Dies betrifft einerseits vor allem landwirtschaftliche Produkte wie Tomaten und Melonen, die in der Region um Dakhla in der besetzten Westsahara in Treibhäusern von marokkanischen Firmen angebaut werden. Andererseits sind davon Fischereierzeugnisse betroffen, die aus den Gewässern der Westsahara stammen.
Können Sie Western Sahara Resource Watch helfen, diese falsch gekennzeichneten Produkte zu finden?
Worauf Sie besonders achten sollten:
Beachten Sie, dass die falsche Kennzeichnung sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Verkaufsregal/Display stehen kann.
Wir bitten Sie, uns Folgendes zu übermitteln:
Die Fundstücke können an folgende Adresse geschickt werden: wronglabel@wsrw.org
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WSRW hat 2012 einen Bericht über die EU-Importe von Agrarprodukten aus der besetzten Westsahara verfasst. Siehe auch diesen hervorragenden Bericht von L'Observatori de Drets Humans i Empreses en la Mediterrània (ODHE) aus dem Jahr 2019 über die spanischen Importe von Tintenfisch aus den besetzten Gebieten. Dieser Bericht enthält Namen von Marken, die möglicherweise Tintenfisch aus der Westsahara verkaufen.
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