Continentals umstrittener Vertrag in der Westsahara läuft 2020 aus
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Der Vertrag des deutschen Großkonzerns Continental AG für die Mine Bou Craa läuft in 15 Monaten aus.

Veröffentlicht 29. März 2019

Am 20. Juni 2020 werden die vertraglichen Verpflichtungen des deutschen Kautschukunternehmens Continental auslaufen. Dies wurde in einem Schreiben von Continental an WSRW vom 11. März 2019 bestätigt. 

Eine Tochtergesellschaft des deutschen Herstellers Continental AG, ContiTech, unterzeichnete 2015 einen Fünfjahresvertrag für die Wartung des Förderbands, mit dem Marokko Phosphatgestein aus der Bou Craa-Mine bis zum Ozean befördert. Wenn es den Hafen erreicht, wird das Gesteing auf Schiffe verladen, um es zu Kunden in Übersee zu transportieren. 

Der Abbau wird von OCP, dem staatlichen Phosphatunternehmen der marokkanischen Regierung, durchgeführt. Das sahrauische Volk widerspricht diesem Handel. Die Kontroversen bezüglich der Plünderung haben dazu geführt, dass immer weniger Kunden das Konfliktmineral kaufen. 

Das Unternehmen hat vorher erklärt,, Systeme geliefert zu haben, die einen Durchsatz auf dem Band von „2000 metrische Tonnen pro Stunde und eine Bandgeschwindigkeit von über vier Metern pro Sekunde“ erlauben. 

In früheren Versionen seiner Website gab ContiTech an, dass sich Phosbucraa in Marokko befindet. In einem Brief an WSRW im Jahr 2017 hat das Unternehmen den Fehler zugegeben und "bedauern den versehentlichen Fehler, dass wir die Westsahara als Teil des Königreichs Marokko erkannt haben". 

Laut Briefen von Continental belieferte das Unternehmen erstmals die Förderanlage Bou Craa mit einem Förderband 1971, was während der spanischen Kolonialherrschaft über die Westsahara durch das Regime von General Franco war. Nachdem die Westsahara 1975 von Marokko militärisch annektiert worden war und die marokkanischen Behörden die Minen im besetzten Gebiet durch die staatliche OCP SA verwaltet hatten, "hat Continental einen Rahmenvertrag mit der OCP SA geschlossen, um bei Bedarf Ersatzlieferungen (für das Förderband) zu gewährleisten". 

Obwohl sich Continental wieder und wieder zu „Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung“ bekennt, weigert sich das Unternehmen zu kommentieren, ob es mit dem Generalanwalt der EU einig ist, dass das Recht auf Selbstbestimmung der Sahrauis ein Menschenrecht ist. 

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