In einer Anhörung im Europäischen Parlament äußerten die Parlamentarier:innen am 28. Oktober 2021 unterschiedliche Meinungen darüber, ob das Urteil des Europäischen Gerichtshofs respektiert werden sollte oder nicht.
Archivbild: Eine sahrauische Geflüchtete protestiert gegen die Fischereiaktivitäten der EU in der Westsahara.
Nach der Anhörung im Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2021 wurde das Urteil des Gerichts der EU, mit dem sowohl das Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko als auch das Fischereiabkommen für nichtig erklärt wurden, auch im Fischereiausschuss des Parlaments (PECH) erörtert.
Wie ihre Kollegen aus dem INTA wollten auch die PECH-Mitglieder vom EU-Rat und der Kommission Klarheit über das weitere Vorgehen.
Die Diskussionen offenbarten stark voneinander abweichende Meinungen über die Frage der EU-Abkommen in Bezug auf die besetzte Westsahara. Die Kommission erklärte, dass sie mit dem Urteil des Gerichts der EU nicht einverstanden sei und dass die "lokale Bevölkerung (sic)" von den Abkommen zwischen der EU und Marokko profitiere. Es wurde nicht erwähnt, dass alle sahrauischen Gruppen, die für das Recht auf Selbstbestimmung eintreten, die Abkommen ablehnen - einschließlich der von der UNO anerkannten Vertreterin der Sahrauis, der Frente Polisario.
Die Mitglieder des Ausschusses waren geteilter Meinung: Einige betonten, dass es an der Zeit sei, die juristische Niederlage anzuerkennen und nun weiterzugehen, während andere betonten, dass die politischen Beziehungen zu Marokko wichtiger seien als die rechtliche Entwicklung.
Ein Vertreter des EU-Rates war zwar bei der Sitzung anwesend, aber nicht befugt, das Wort zu ergreifen - sehr zum Unmut des Vorsitzenden des Fischereiausschusses, Pierre Karleskind (Renew, Frankreich). Die Abteilung für maritime Fischerei der EU-Kommission (GD MARE) wurde von Veronika Veits, Direktorin für internationale Meerespolitik und nachhaltige Fischerei, vertreten.
Frau Veits betonte die Bedeutung Marokkos als Schlüsselpartner für die EU in vielen Bereichen, und dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA) in diesem Zusammenhang gesehen werden sollte. Sie verteidigte die derzeitige Praxis und erklärte, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei sowohl für Marokko als auch für die Europäische Union von entscheidender Bedeutung sei, auch angesichts der Tatsache, dass es viele wirtschaftliche, soziale und politische Vorteile mit sich bringe. Das Abkommen trage dem Urteil des Gerichts der EU vom Februar 2018 in vollem Umfang Rechnung und es gebe nichts im Fischereiabkommen oder seinem Protokoll, was die Anerkennung der Souveränität oder der Hoheitsrechte Marokkos über die Westsahara und die angrenzenden Gewässer implizieren würde.
Eine vollständige Abschrift der Erklärung von Frau Veits vor dem Fischereiausschuss des EP und der Beiträge der Parlamentsabgeordneten finden Sie auf Englisch hier.
In einem juristischen Vermerk räumt der EU-Rat ein, dass das höchste EU-Gericht die Handels- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko in Bezug auf die Westsahara endgültig für nichtig erklärt hat, was einen klaren Sieg für den Kampf des sahrauischen Volkes um Selbstbestimmung bedeutet.
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