Die Demokratische Arabische Republik Westsahara hat gestern die Unterzeichnung einer neuen Lizenz zur Exploration von Bodenschätzen an Land bekannt gegeben.
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Die Exilregierung der Westsahara gab am 9. August 2023 bekannt, dass sie mit dem australischen Unternehmen Nomad Exploration Pty Ltd. eine Vereinbarung zur Mineralienexploration unterzeichnet hat. Die zugehörige Genehmigung bezieht sich auf ein Gebiet von 2.000 km² in Oum Abana, das sich in dem Teil der Westsahara befindet, der östlich der Berms liegt - der 3.000 km langen Verteidigungsmauer, die Marokko quer durch das Gebiet errichtet hat. Oum Abana liegt somit in dem Teil der Westsahara, der unter der Kontrolle der sahrauischen Regierung steht und nicht von Marokko besetzt ist.
Nomad Exploration wird in diesem Gebiet geophysikalische und geochemische Untersuchungen durchführen.
Die nun ausgestellte ist die fünfte Explorationsvereinbarung und -genehmigung, die die sahrauische Regierung erteilt hat. Die vier bestehenden Lizenzen werden gemeinsam von Hanno Resources Pty Ltd und Serenity Exploration Pty Ltd gehalten. Hanno Resources ist ein privates Mineralexplorationsunternehmen, das sich auf den Teil des Reguibat-Schildes in Nordwestafrika konzentriert, der sich in der Westsahara befindet. Zu den Interessen des Unternehmens gehören Eisenerz, Edel- und Basismetalle.
Die Explorationsvereinbarungen wurden im Rahmen des Bergbaugesetzes der sahrauischen Regierung von 2014 angenommen. Wie vom Internationalen Gerichtshof festgestellt und in Hunderten von UN-Resolutionen bekräftigt, hat das Volk der Westsahara, die Sahrauis, ein Recht auf Selbstbestimmung: das Recht, über den künftigen Status der Westsahara, die zum Teil von Marokko besetzt ist, und über die dort befindlichen Ressourcen zu entscheiden. Die Erkundung und Ausbeutung der Reichtümer des Gebiets bedarf daher der Zustimmung der Sahrauis. Die von der sahrauischen Regierung ergriffene Initiative zur Erteilung von Lizenzen steht somit im Einklang mit dem Völkerrecht - im Gegensatz zu der völkerrechtswidrigen Aneignung der Ressourcen in dem von Marokko militärisch besetzten Teil des Gebiets.
1975 verurteilte der UN-Sicherheitsrat unverzüglich die marokkanische Invasion in das Gebiet und forderte den sofortigen Rückzug. Kurze Zeit später forderte die UN-Generalversammlung Marokko auf, die Besatzung der Westsahara zu beenden. Der Krieg zwischen Marokko und der sahrauischen Befreiungsbewegung Frente Polisario wurde 1991 durch ein Waffenstillstandsabkommen beendet, in dem sich beide Parteien auf die Durchführung eines Referendums zur Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts einigten. Marokko hat das Referendum seither blockiert und gleichzeitig die Ressourcen der Westsahara veräußert.
Seit 2015 hat der EU-Gerichtshof sieben Urteile erlassen, in denen die Westsahara eindeutig als von Marokko "getrennt und verschieden" beurteilt wird. Marokko hat weder Souveränität noch ein Verwaltungsmandat, daher können EU-Abkommen mit Marokko nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Sahrauis auf das Gebiet ausgedehnt werden. Der Internationale Gerichtshof, der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker, die Afrikanische Union und die Europäische Union sind sich ebenfalls einig, dass die Westsahara nicht zu Marokko gehört.
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