Die EU führt erneut "Konsultationen" über die illegalen Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko in der besetzten Westsahara durch. Hier erklären wir, warum WSRW sich weigert, sich daran zu beteiligen.
Am 12. Oktober erhielt Western Sahara Resource Watch (WSRW) eine Einladung der Europäischen Kommission (GD TAXUD) und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), an einer "Konsultation zur Vorbereitung des Jahresberichts über die Auswirkungen des Abkommens zur Ausweitung der im Assoziierungsabkommen mit Marokko vorgesehenen Zollpräferenzen auf Produkte aus der Westsahara" teilzunehmen.
WSRW antwortete am 19. Oktober, dass sie sich nicht an dieser Konsultation beteiligen wird. Unsere vollständige Antwort können Sie hier herunterladen.
"Wonach Sie uns dieses Mal fragen, ist die Teilnahme an einer Konsultation zu einer Vorgehensweise, die vom EU-Gerichtshof abgelehnt wurde (die "Benefits" des Abkommens), und in Bezug auf die Umsetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und Marokko in der Westsahara - das wiederum vom EU-Gericht im September 2021 abgelehnt wurde."
"Wir wollen nicht an einem Vorgang beteiligt sein, der ein Versuch zu sein scheint, die Umsetzung eines rechtswidrigen Abkommens mit Marokko in der Westsahara zu legitimieren - eines Abkommens, das der Zustimmung der Volkes des Gebiets entbehrt und das stattdessen nur dazu dient, die unhaltbare militärische Präsenz Marokkos weiter zu verankern, indem es Siedlungspolitik in einem Gebiet finanziert, das als eines der Unfreiesten der Welt gilt", schrieb WSRW und fügte hinzu: "Sollte die EU-Kommission in Erwägung ziehen, einen Ansatz zu verfolgen, der im Einklang mit dem Selbstbestimmungsrecht des Volkes der Westsahara und somit seinem Recht auf Zustimmung steht, können Sie auf unsere volle Unterstützung zählen."
Im selben Schreiben wiederholte WSRW auch seine Aufforderung an den EAD, seinen Namen aus einem offiziellen Dokument aus dem Jahr 2018 zu entfernen. Dieses wurde verwendet, um das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, für das geänderte Handelsabkommen mit Marokko zu stimmen, welches somit ausdrücklich für die Westsahara gelten sollte. Diese mit Marokko ausgehandelte und unterzeichnete Änderung erfolgte, nachdem der EU-Gerichtshof Ende 2016 die Anwendung des Abkommens in der Westsahara für ungültig erklärt hatte, da keine ausdrückliche Zustimmung des Volkes der Westsahara vorlag - ein Gebiet, über das Marokko weder Souveränität noch ein Verwaltungsmandat hat, wie der Gerichtshof feststellte. Der EAD hatte WSRW im Jahr 2018 gebeten, an einer Konsultationsrunde zum geänderten Abkommen teilzunehmen. WSRW lehnte die Teilnahme aus zwei Gründen ab: Für das vorgeschlagene geänderte Abkommen fehlte die Zustimmung des Volkes der Westsahara, und die Konsultation konzentrierte sich zudem nur auf die potenziellen sozioökonomischen Vorteile des Abkommens für die "lokale Bevölkerung", die "in der Westsahara lebt" - ein Ansatz, den der EU-Gerichtshof für irrelevant hielt, wenn das Volk des Gebiets dem Abkommen nicht zugestimmt hatte.
Obwohl sich WSRW weigerte, an der Konsultation 2018 teilzunehmen, wurde sein Name später irreführenderweise in offiziellen EU-Dokumenten, die die von der Kommission mit Marokko ausgehandelte Änderung unterstützen, als konsultiert aufgeführt. Dasselbe gilt für 93 weitere Organisationen, die sich ebenfalls geweigert hatten, an der Konsultation teilzunehmen, oder die gar nicht erst eingeladen worden waren. Auf unseren Antrag, von der Liste gestrichen zu werden, wurde nicht einmal geantwortet. Weitere Einzelheiten zu dieser gefälschten "Konsultation" von 2018 finden Sie in diesem Briefing oder in dem WSRW-Bericht Above the Law aus dem Jahr 2020.
WSRW forderte die EU-Institutionen heute außerdem auf, sich bei den 94 Gruppen zu entschuldigen, die 2018 fälschlicherweise und gegen ihren Willen in das erwähnte Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen aufgenommen worden waren.
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Heute Morgen hat der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt. “Dieses Urteil ist ein bedeutender Sieg für das Volk der Westsahara. In einer Zeit, in der das Völkerrecht unter Druck steht, ist es von grundlegender Bedeutung, dass die EU ihrem eigenen Gericht folgt und die Kollaboration mit der Besatzungsmacht durch illegale Handelsabkommen beendet.”, kommentiert WSRW.
In einem weiteren Urteil vom 4. Oktober 2024 entschied der EU-Gerichtshof, dass Produkte aus der Westsahara auf dem EU-Markt nicht als "aus Marokko" gekennzeichnet werden dürfen.
Die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus der Westsahara mit Herkunftsbezeichnung Marokko verstößt nach Ansicht der Generalanwältin des EU-Gerichtshofs gegen EU-Recht.
Ein externer Evaluierungsbericht zum Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko für den Zeitraum 2019-2023 bestätigt, dass das Abkommen fast ausschließlich für Fischerei in der besetzten Westsahara genutzt wird.