COWI gibt zukünftige Projekte in der Westsahara auf
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Nach jahrelanger Zusammenarbeit mit dem staatlichen marokkanischen Phosphatunternehmen in der Westsahara, erklärt das dänische Consultance-Unternehmen COWI, dass es sich nicht an weiteren Projekten in dem besetzten Gebiet beteiligen wird.

11. März 2024

FOTO: Aktuelle Arbeiten in der Nähe des neuen Phosphat-Hafens in der besetzten Westsahara, an denen das dänische Unternehmen COWI beratend beteiligt ist. 

Das international operierende Beratungsunternehmen COWI hat angekündigt, dass es keine weiteren Projekte in der Westsahara durchführen wird. Die Ankündigung wurde in einer so genannten "Fortschrittsmitteilung" [Download hier] vom 26. Februar 2024 an den UN Global Compact (UNGC), an dem COWI teilnimmt, veröffentlicht.

"Solange die Situation in der Westsahara ungelöst bleibt und die UN weiterhin betonen, dass die Einhaltung der Menschenrechte in dem Gebiet verbessert werden muss, wird sich COWI nicht an weiteren Projekten in besagtem Gebiet beteiligen", schrieb das Unternehmen an die UN-Initiative.

Im Jahr 2019 unterzeichnete COWI zunächst einen Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen, das seinerseits einen Vertrag mit der staatlichen marokkanischen Phosphatgesellschaft OCP in der besetzten Westsahara hatte. Dabei ging es um den Bau eines neuen Hafens und einer Fabrik für den Export von Düngemittelprodukten aus dem Gebiet. WSRW erwähnte die umstrittene Beteiligung COWIs erstmals in der Ausgabe 2022 der P for Plunder-Serie.

WSRW beglückwünscht COWI zu einer gut begründeten Entscheidung.

"COWI gebührt Anerkennung dafür, dass es eine so klare Position zur Westsahara eingenommen hat. Wir hoffen, dass andere verantwortungsbewusste Unternehmen auf der ganzen Welt dem Beispiel von COWI folgen werden. Ethik ist keine Frage von Vorschriften, sondern des gesunden Menschenverstands. Man sollte einer Besatzungsmacht nicht dabei helfen, eine Besatzung zu zementieren. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die behaupten, sich an die Prinzipien des UN Global Compact zu halten", erklärte Morten Nielsen, Vorstandsmitglied von Western Sahara Resource Watch.

COWI betonte in seiner Erklärung, dass das ursprüngliche Engagement zunächst "keine Warnsignale im Risikoprüfungsprozess von COWI auslöste" und dass es derzeit "keine behördlichen Hindernisse" gegen die Art von Arbeit gibt, mit der COWI beauftragt wurde.

Das Unternehmen räumt jedoch ein, dass "Fragen der rechtlichen Haftung von unserer Verantwortung für die Einhaltung der UNGC-Prinzipien zu unterscheiden sind". Prinzip 2 besagt, dass die dem UN Global Compact angeschlossenen Unternehmen die Menschenrechte unterstützen müssen.

"COWI muss gemäß dem UNGC-Prinzip 2 sicherstellen, dass unsere Geschäftspraktiken nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, einschließlich der Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen, die von einem anderen Unternehmen, einer Regierung, einer Einzelperson oder einer anderen Gruppe verursacht werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass unsere Dienstleistungen im Rahmen des fraglichen Projekts nicht direkt zu Menschenrechtsverletzungen führen, erkennen jedoch an, dass sie zur Entwicklung eines Gebiets beitragen, in dem die UNO die Bedeutung der Verbesserung der Menschenrechte betont und in dem mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter Amnesty International und Human Rights Watch, begründete Behauptungen aufgestellt haben, dass die Menschenrechte der indigenen Bevölkerung nicht geachtet werden. Um unser festes Engagement für die strikte Einhaltung des UNGC-Prinzips 2 zu sichern und aufrechtzuerhalten, wird COWI seine Risikoprüfung dahingehend ändern, dass das Risiko von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich territorialer Konflikte, als Teil unserer Entscheidungsgrundlage für künftige Projekte stärker in den Mittelpunkt gerückt wird", hieß es.

WSRW vermutet, dass es sich bei dem Unternehmen, für das COWI arbeitete, um das griechische Unternehmen Archirodon handeln könnte. WSRW wandte sich erstmals am 27. Januar 2022 an COWI. Das Unternehmen antwortete WSRW am 16. Februar 2022.

Im Jahr 2011 schloss UN Global Compact das litauische Unternehmen Lifosa, eine Tochtergesellschaft der russischen EuroChem, aus, da es nicht auf Anfragen der Zivilgesellschaft bezüglich der Einfuhren von Phosphatgestein, das von OCP in der Westsahara gekauft wurde, reagierte. Zahlreiche Düngemittelfirmen haben die Einfuhr von Phosphatgestein, das von OCP in der Westsahara ausgebeutet wird, unter Berufung auf das Völkerrecht bzw. die Menschenrechte eingestellt. Mehrere dänische Investor:innen haben zuvor beteiligte Düngemittelfirmen aufgrund von Importen aus dem Gebiet aus ihren Portfolios ausgeschlossen.

Fast alle Exporte des Konfliktminerals gingen in den letzten Jahren nach Indien, Mexiko und Neuseeland, wie aus der täglichen Überwachung der Phosphat-Lieferungen durch WSRW hervorgeht. 

COWI mit Hauptsitz in Lyngby, Dänemark, ist auf Ingenieur-, Umwelt- und Wirtschaftswissenschaften spezialisiert und war an Zehntausenden von Projekten weltweit beteiligt.

 

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