Schwedisches Unternehmen hat „keine Kontrolle“
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Das schwedische Unternehmen Bygging-Uddemann gibt an, nicht gewusst zu haben, dass seine Ausrüstung für den Bau eines neuen Hafens in der Westsahara landen würde.

07. April 2022

Screenshot oben von der Website der Bygging-Uddemann AB vom 29. März 2022.

Das schwedische Unternehmen Bygging-Uddemann AB hat Ausrüstung für den Bau der neuen Hafenstruktur in der Westsahara geliefert.

Das neue Hafenterminal soll Marokko dazu dienen, die Rentabilität seiner illegalen Exporte von Phosphatprodukten aus der besetzten Westsahara zu steigern. Die Ausrüstung – für den Bau von Senkkästen (Caissons) – wurde an die griechisch-niederländische Firma Archirodon verkauft.

Das schwedische Unternehmen schrieb am 23. Februar an WSRW und Emmaus Stockholm, dass es „nicht auf der Baustelle“ in El Aaiun vor Ort sei

„Wir haben Geräte an ein Unternehmen innerhalb der EU mit dem Lieferort Casablanca, Marokko, verkauft. Referenzland für dieses Liefer- und Referenzland ist somit Marokko. Wir können weder kontrollieren noch garantieren, in welchen Territorien oder Ländern sich unsere Kund:innen entscheiden, ihre Geräte in Zukunft einzusetzen", erklärte CEO Henrik Magnusson gegenüber WSRW. 

„Wir haben auf Kaufbasis Baumaschinen an unsere griechische Kundin (Arhirodon Group) geliefert. Unsere Kundin hat Baumaschinen von Bygging-Uddemann gekauft, die für internationale Caisson-Bauarbeiten verwendet werden sollen“, so Magnusson. 

Laut Magnusson liegen lokale Genehmigungen nicht in der Verantwortung von Bygging-Uddemann. 

Am 30. März 2022 antwortete Bygging Uddemann weiter: 

F: Wird sich Bygging Uddemann vergewissern, keine weiteren Vereinbarungen im Hoheitsgebiet – oder für Lieferungen in das Hoheitsgebiet – abzuschließen, ohne zuvor die Zustimmung der Vertretung des Volkes des Hoheitsgebiets eingeholt zu haben?
A: Wir haben keine weiteren Aktivitäten oder Pläne für Vereinbarungen in dem Territorium“ 

F: Hat Bygging Uddemann für diese Lieferung Exportkreditgarantien der schwedischen Regierung erhalten?
A: Nein. 
 
F: Warum bezeichnet Bygging Uddemann den Projektstandort als „sich in Marokko befindlich“?
A: Lieferort ist Marokko.

F: Wird sich Bygging Uddemann verpflichten, keine Wartungsarbeiten für weitere Projekte in der besetzten Westsahara durchzuführen, solange der Konflikt nicht im Einklang mit dem Völkerrecht (d.h. der Erfüllung des Selbstbestimmungsrechts) gelöst ist?
 A: Wir haben keine weiteren Pläne – siehe Antwort auf Frage Nr. 1.  

Auf folgende Fragen hat das Unternehmen nicht geantwortet: 

  • Wann wurde Bygging Uddemann zum ersten Mal darüber informiert, dass Ihre Lieferung in Wirklichkeit in dem genannten Hafen in der Westsahara und nicht in Marokko verwendet werden soll?
  • Legt der Vertrag den Ort der Nutzung der Ausrüstung fest? Wenn ja, welcher Ort?
  • Haben Mitarbeiter:innen von Bygging Uddemann das Projekt während seiner Entwicklung in der Westsahara besucht?
  • Ist Bygging Uddemann vertraglich verpflichtet, die zugestellten Lieferungen in irgendeiner Form zu warten?

Die schwedische Regierung ist eine von mehreren, die keine Exportkreditgarantien für Exporte in die Westsahara geben. Im Jahr 2021 stellte die Deutsch-Schwedische Handelskammer gegenüber WSRW fest, dass es „ausdrückliche interne Richtlinien gibt, die besagen, dass wir Exporte in die Westsahara nicht abdecken. Auf dieser Grundlage prüfen wir Transaktionen nach Marokko und stellen dem exportierenden Unternehmen bei Bedarf Fragen.“

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