Marokko weiter auf Suche nach Partner für umstrittene Hochspannungsleitung
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Auch Tage nach dem EuGH-Urteil ist Marokko auf der Suche nach einem Unternehmen, das die illegalen Energieprojekte Marokkos in der besetzten Westsahara an das marokkanische Stromnetz anschließen soll. 

 

04. November 2024

Marokko arbeitet daran, die in der besetzten Westsahara produzierte Energie über ein politisch und rechtlich höchst umstrittenes Projekt an das marokkanische Netz anzuschließen. 

Nach Angaben des marokkanischen Nachrichtendienstes Le 360 mussten die marokkanischen Behörden den Abschluss einer Ausschreibung für die 3-GW-Hochspannungsleitung, die Dakhla in der Westsahara mit Casablanca in Marokko verbinden soll, bereits sechs Mal verschieben. 

Einige der an der Ausschreibung interessierten Unternehmen brauchten angeblich „mehr Zeit für die Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen“. Die neue Frist für die Einreichung der Bewerbungen wurde nun auf den 12. November festgesetzt, wie auf der Website von ONEE, der marokkanischen Energiebehörde, zu lesen ist. Die letzte Verschiebung wurde Berichten zufolge vor einem Monat vorgenommen, um bestimmte Präqualifikationskriterien zu aktualisieren.

Im Jahr 2023 berichtete Western Sahara Resource Watch (WSRW) über die Pläne der marokkanischen Regierung, ihre 1.400 km lange so genannte „Stromautobahn“ zu bauen, die Marokko mit dem Gebiet verbindet, das es unter Besatzung hält. WSRW riet den Unternehmen, sich nicht an der Ausschreibung zu beteiligen. 

Im April kündigte die französische Regierung an , dass sie bereit sei, das Kabel zu finanzieren. Die französische Regierung ist einer der beständigsten Partner Marokkos und hat wiederholt die Ausweitung des Mandats der UN-Mission in der Westsahara um die Beobachtung von Menschenrechtsverletzungen blockiert. 

Marokko hat in den letzten Jahren versucht, europäische Regierungen und Unternehmen für Investitionen für sein Programm für erneuerbare Energien zu gewinnen. Ein wesentlicher Teil dieser Projektegramme ist in den besetzten Gebieten lokalisiert. Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Oktober drei weitere Urteile erlassen, in denen er das Abkommen zwischen der EU und Marokko über die Westsahara für ungültig erklärt. Er argumentiert, das Gebiet sei von Marokko gesondert und unterschiedlich und dass Mqrokke weder die Souveränität noch das Mandat zur Verwaltung des Gebiets habe. Der Gerichtshof hat darüber hinaus strenge Bedingungen für ein mögliches neues Abkommen aufgestellt, um sicherzustellen, dass das sahrauische Volk nicht länger übergangen werden kann und dass sein Recht auf Selbstbestimmung und auf dauerhafte Souveränität über die Ressourcen des Gebiets umfassend geschützt wird.

 

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