Der EU-Gerichtshof wird am 29. September über die Handels- und Fischereiabkommen zwischen der Union und Marokko mit Bezug auf die besetzte Westsahara entscheiden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird am 29. September 2021 um 11 Uhr ein lange erwartetes Urteil verkünden. In der Entscheidung wird es um die Rechtmäßigkeit der Handels- und Fischereiabkommen der EU mit Marokko gehen, die das Territorium der Westsahara miteinschließen.
Das Gebiet wird seit den 1970er Jahren von Marokko besetzt gehalten, andererseits hat das Volk des Territoriums ein international anerkanntes Recht auf Selbstbestimmung und Entkolonialisierung.
Die EU hat die beiden genannten Abkommen mit Anwendung auf die Westsahara mit der marokkanischen Regierung ausgehandelt, die kein internationales Mandat hat, in der Westsahara präsent zu sein. Die Abkommen wurden von der EU geschlossen, ohne zuvor die Zustimmung des Volkes des Hoheitsgebiets ohne Selbstregierung einzuholen.
Die Polisario, die das sahrauische Volk vertritt, veröffentlichte am 07. September 2021 eine Pressemitteilung mit Informationen über die bevorstehende Entscheidung des Gerichtshofs. Eine Anhörung vor dem Luxemburger Gericht hatte bereits am 2. und 3. März dieses Jahres stattgefunden.
Western Sahara Resource Watch hat im Dezember 2020 einen Bericht veröffentlicht, in dem dokumentiert ist, wie die EU-Kommission die anderen EU-Institutionen in dem Glauben gelassen hat, dass sie frühere Entscheidungen des Gerichts respektiert hätte. Der Gerichtshof hatte 2016 und 2018 entschieden, dass die Westsahara nicht in die Abkommen zwischen der EU und Marokko einbezogen werden kann.
Hier finden Sie die Zeitleiste der Urteile zur Westsahara, die vor dem EuGH verhandelt wurden.
Ein externer Evaluierungsbericht zum Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko für den Zeitraum 2019-2023 bestätigt, dass das Abkommen fast ausschließlich für Fischerei in der besetzten Westsahara genutzt wird.
Die Kennzeichnung von Erzeugnissen aus der Westsahara mit Herkunftsbezeichnung Marokko verstößt nach Ansicht der Generalanwältin des EU-Gerichtshofs gegen EU-Recht.
WSRW wurde eingeladen, einen Beitrag zu einem Dokument der EU-Kommission über die Auswirkungen des EU Abkommens zu marokkanischem Handel in der besetzten Westsahara zu leisten. Aus diesem Grund lehnen wir die Teilnahme daran ab.