Irische Werbeaufsichtsbehörde: Ryanairs Werbung für Flüge in die Westsahara irreführend
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In einer vorläufigen Entscheidung stellt die irische Werbeaufsichtsbehörde fest, dass die Anzeigen der Fluggesellschaft geeignet sind, in die Irre zu führen, da Dakhla „kein Teil Marokkos ist“.

16. Oktober 2026

Die irische Werbeaufsichtsbehörde kam zu dem Schluss, dass Reisende durch Ryanairs Werbung für Dakhla – in der besetzten Westsahara – als „marokkanisches Abenteuer“ irregeführt worden sein könnten, wodurch der falsche Eindruck entstand, Flüge nach Marokko zu buchen.

In einer vorläufigen Entscheidung vom 12. Oktober, die der Irish Times vorliegt, stellte die Advertising Standards Authority (ASA) fest, dass Dakhla „kein Teil von Marokko“ sei. Sie empfahl ihrem unabhängigen Ausschuss, die Entscheidung zu bestätigen und anzuordnen, dass die Anzeige in ihrer derzeitigen Form nicht mehr erscheint.

Die irische Europaabgeordnete Lynn Boylan hatte die Beschwerde eingereicht und die Werbung laut „The Irish Times“ als irreführend und beleidigend bezeichnet. Ryanair erklärte gegenüber der Behörde, man habe den Passagieren lediglich einen Überblick über das Reiseziel geben wollen, „ohne dabei eine politische Haltung zum Ausdruck zu bringen“. In den Marketing-E-Mails wurden Surfreisen nach Dakhla beworben sowie die Möglichkeit, „die marokkanische Kultur hautnah zu erleben“.

Die Advertising Standards Authority ist die Selbstregulierungsstelle der Werbebranche in Irland. Sie wurde 1981 gegründet und wird von der Werbebranche selbst finanziert.

Sie verwaltet einen Verhaltenskodex für Werbung und Marketingkommunikation, der vorschreibt, dass Anzeigen ehrlich und wahrheitsgemäß sein müssen. Jede:r kann eine Beschwerde über eine Anzeige einreichen. Die Werbetreibenden werden um eine Stellungnahme gebeten, und der Fall wird anschließend von einem unabhängigen Beschwerdeausschuss entschieden, der sich aus Expert:innen aus den Bereichen Werbung, Medien, Bildung und Verbraucherschutz zusammensetzt. Die Entscheidungen werden unter Nennung der Werbetreibenden veröffentlicht.

Medieninhaber werden daran erinnert, dass Anzeigen, bei denen ein Verstoß festgestellt wurde, nicht zur Veröffentlichung angenommen werden dürfen, und ein Überwachungsdienst kontrolliert, ob sich die Werbetreibenden daran halten. Nach Angaben der ASA ist die Einhaltungsquote hoch.

Von den Werbetreibenden wird erwartet, dass sie Anzeigen, bei denen ein Verstoß festgestellt wurde, zurückziehen oder ändern, und die endgültige Entscheidung wird unter Nennung des Namens von Ryanair veröffentlicht. Die endgültige Entscheidung wird auf der Website der Behörde veröffentlicht.

Ignoriert ein Unternehmen eine Entscheidung, sind die Mittel der ASA vor allem reputationsbezogener und praktischer Natur: öffentliche Nennung sowie Aufforderungen an Medien und Plattformen, die Anzeige nicht zu schalten. Ryanair kontrolliert seine eigenen E-Mails und seine Website selbst, was den praktischen Einfluss einschränkt.

Empfehlungen der ASA werden stets in vorläufigen Fassungen abgegeben, nachdem Beschwerden untersucht wurden. Diese werden dann an beide Seiten gesendet, die jeweils Stellungnahmen abgeben können. Der unabhängige Ausschuss entscheidet anschließend, ob der Beschwerde stattgegeben wird, und nur diese Entscheidung ist endgültig. Das Dokument vom 12. Oktober gibt die Sichtweise der Geschäftsführung wieder, stellt jedoch noch nicht die endgültige Entscheidung der Behörde dar.

Western Sahara Resource Watch (WSRW) hatte am 18. November 2024 an Ryanair geschrieben, wenige Tage nachdem die Fluggesellschaft angekündigt hatte, ab Januar 2025 Flüge von Madrid und Lanzarote nach Dakhla anzubieten. In dem Schreiben wurde die Entscheidung der Fluggesellschaft hinterfragt, ein Gebiet anzufliegen, das unter militärischer Besatzung steht. In Ryanairs eigenen Pressematerialien wurde Dakhla als dreizehnter Flughafen „im marokkanischen Streckennetz von Ryanair“ bezeichnet, was faktisch falsch ist. Die Fluggesellschaft dankte der marokkanischen Regierung für ihre „Unterstützung und Weitsicht“ bei dem Projekt; WSRW hat keine Antwort auf sein Schreiben erhalten.

Am 19. November 2024 befragte Boylan die Europäische Kommission zum Verhalten von Ryanair. Im Januar 2025 bestätigte die Kommission, dass das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Marokko gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 nicht für die Westsahara gilt. Mit anderen Worten: Flüge nach Dakhla fallen nicht unter das Luftverkehrsabkommen der EU.

Die vorläufigen Erkenntnisse der irischen Aufsichtsbehörde verleihen der Kontroverse nun eine weitere Dimension: die Richtigkeit der eigenen Werbung von Ryanair für Dakhla. Die Westsahara ist ein von der UNO gelistet als Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung, das von Marokko getrennt ist.

 

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