Auf einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche lud die Polisario die EU zu Gesprächen über die Fortführung von Fischereiaktivitäten vor der Küste der Westsahara ein.
Foto: Marokkanische Polizisten in der besetzten Westsahara mit Blick auf den Hafen.
Der Vertreter der Polisario in Europa, Oubi Buchraya Bachir, kündigte auf einer Pressekonferenz in Madrid am 1. Oktober an, dass die Polisario bereit sei, "den spanischen Fischer:innen zu helfen, aber innerhalb des Rahmens, der in diesem letzten Urteil festgelegt wurde" - womit er sich auf das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichts vom 29. September dieses Jahres bezieht.
In diesem Urteil erklärte das Gericht die Handels- und Fischereiabkommen der EU mit Marokko für nichtig, da sie das Hoheitsgebiet der Westsahara einbeziehen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Abkommen auf die Westsahara angewendet wurden, ohne dass die Zustimmung des Volkes dieses Hoheitsgebiets durch seine von den Vereinten Nationen anerkannte Vertretung, der Polisario, eingeholt wurde.
Spanien – rechtlich gesehen noch immer die Kolonialmacht der Westsahara – hat großes Interesse am Fischereiabkommen der EU mit Marokko. Nicht weniger als 91 der 128 EU-Schiffe, die im Rahmen des Abkommens fischen dürfen, sind spanisch. Nach dem Urteil forderte der Gouverneur von Andalusien – einer der wichtigsten Fischereiregionen Spaniens – die spanische Regierung auf, auf eine Berufung des Urteils hinzuwirken.
Die EU-Institutionen haben 2 Monate und 10 Tage Zeit, Berufung einzulegen. Beobachter:innen halten es für unwahrscheinlich, dass der Gerichtshof zu einem anderen Ergebnis als das Europäische Gericht am 29. September 2021 kommen wird.
Was sollten wir von den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und den Unternehmen erwarten, jetzt da David vor dem EU-Gerichtshof Goliath besiegt hat? WSRW hat einige Vorschläge ausgearbeitet.
Sahrauische Geflüchtete gingen heute in den Geflüchtetencamps auf die Straße, um die Siege vor dem EU-Gerichtshof zu feiern.
In einem weiteren Urteil vom 4. Oktober 2024 entschied der EU-Gerichtshof, dass Produkte aus der Westsahara auf dem EU-Markt nicht als "aus Marokko" gekennzeichnet werden dürfen.
Die EU-Kommission hat sich zu ihrer Niederlage vor dem EU-Gerichtshof in Sachen Handel und Fischerei im Gebiet der Westsahara geäußert.