Siemens weicht erneut Fragen zur Westsahara aus

Siemens hat ein neues Unternehmen gegründet, das seine Geschäfte in den besetzten Gebieten der Westsahara übernehmen wird, weigert sich aber weiterhin zu klären, ob das Volk der Westsahara diesen Tätigkeiten zugestimmt hat.

19. Juli 2020

Am 9. Juli 2020 hat die Siemens AG eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten, um über Vorschläge zur Ausgliederung ihrer Energiesparte in eine separate Gesellschaft abzustimmen: Siemens Energy AG. Da dieses neue Unternehmen die 67%ige Beteiligung von Siemens an Siemens Gamesa Renewable Energy (SGRE) umfassen wird, wird sie auch die vertraglichen Verpflichtungen von SGRE bezüglich der Windparks Marokkos in der besetzten Westsahara übernehmen.

In Zusammenarbeit mit der deutschen NGO Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre stellte Western Sahara Resource Watch (WSRW) auf der Versammlung Fragen an den Vorstand, um zu erfahren, ob die neue Siemens-Ausgründung in Bezug auf die umstrittenen Projekte von der Position ihrer früheren Muttergesellschaft abweichen wird.

Die Antwort lautet nein.

Vorstandsvorsitzender Joe Kaeser, der im Namen der Siemens AG sprach, antwortete so ausweichend wie immer auf die technischen und sachlichen Fragen, die von WSRW aufgeworfen wurden. Kaeser bezog sich erneut auf SGRE als verantwortlich für diese spezielle "Unternehmensstrategie" und erklärte, dass sich das Management von SGRE "an dem einschlägigen Rechtsrahmen orientieren“ werde -  abermals ohne zu erklären, welcher rechtliche Rahmen dies sein würde.

Lesen Sie hier die von WSRW und dem Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre eingereichten Fragen. Eine Transkription der Antwort des Unternehmens finden Sie hier.

Seit 2015 hat der Europäische Gerichtshof wiederholt geurteilt, dass Marokko weder die Souveränität über die Westsahara noch ein internationales Mandat zu deren Verwaltung hat. Die Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages schätzen die Westsahara als besetztes Gebiet ein und sehen in der marokkanischen Siedlungspolitik in dem Territorium einen Verstoß gegen die IV Genfer Konvention. Bemerkenswert ist, dass die Siemens AG selbst die Westsahara in einer Antwort an die NGO Facing Finance 2019 (siehe S.64 des Berichts) als besetzt bezeichnete.

In den letzten Jahren haben der europäische Gerichtshof und die UN-Vertragsorgane für bürgerliche und politische Rechte (UN-Menschenrechtsausschuss) sowie für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auf das Recht des sahrauischen Volkes auf freie, vorherige und informierte Zustimmung zu jedem Vorhaben auf ihrem Territorium bestanden, als natürliches Korrolar ihres international anerkannten Rechts auf Selbstbestimmung.

Bemerkenswerterweise erklärte Kaeser, dass Siemens das Recht auf Selbstbestimmung "sehr ernst" nehme, obwohl das Unternehmen die einfache Frage nicht beantwortet, ob es die Zustimmung des Volkes der Westsahara zu Siemens Aktivitäten in ihrer besetzten Heimat erhalten habe. Laut Kaeser wird das Unternehmen eine menschenrechtliche Risikoanalyse in der Westsahara durchführen und in diesem speziellen Rahmen auf das Recht auf Selbstbestimmung eingehen - aber er weigert sich zu beantworten, ob die Ergebnisse einer solchen Bewertung dem Träger dieses besonderen Rechtes, dem sahrauischen Volk, mitgeteilt werden.

Dies ist das fünfte Mal in Folge, dass das deutsche Maschinenbauunternehmen bei Aktionär:innenversammlungen Fragen zur Legalität seiner Aktivitäten in der Westsahara ausweicht.

Siemens hat unter Verletzung des Völkerrechts Windkraftanlagen für buchstäblich jeden Windpark geliefert, den Marokko in dem Teil der Westsahara errichtet hat, den es völkerrechtswidrig unter Besatzung hält.

Die Siemens Energy AG wird ihre Geschäftstätigkeit voraussichtlich am 28. September 2020 aufnehmen.

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