EU drängt auf geheimnisvolles Handelsabkommen mit Marokko über die Westsahara
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Während die EU-Botschafter:innen grünes Licht für ein neues Handelsabkommen mit Marokko geben, wird der Öffentlichkeit weiterhin der Zugang zu genau diesem Abkommen verwehrt, über das sie abstimmen – ein eklatanter Fall von Intransparenz und Geheimniskrämerei in Brüssel.

01. Oktober 2025

Heute wird erwartet, dass COREPER – das Gremium der ständigen Vertreter:innen der EU-Mitgliedstaaten – für ein neues Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko über die besetzte Westsahara stimmen wird. Der Rat der EU soll das Abkommen noch vor dem Wochenende offiziell verabschieden.

Bemerkenswerterweise hat die Öffentlichkeit jedoch immer noch keine Ahnung, worüber der Rat abstimmt.

Der Entwurf des Abkommens und die Begründung sind weder im Online-Dokumentenregister der EU-Kommission noch im öffentlichen Register des Rates verfügbar. Der Vorschlag wird in völliger Undurchsichtigkeit durchgepeitscht, obwohl er direkt ein besetztes Gebiet betrifft und die Reaktion auf zehn aufeinanderfolgende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist, in denen das Recht des sahrauischen Volkes auf Zustimmung betont wurde.

Diese mangelnde Transparenz steht in krassem Gegensatz zur Behandlung anderer sensibler Handelsdossiers durch die Kommission. So wurde beispielsweise der Vorschlag der Kommission, die Handelszugeständnisse an Israel auszusetzen, bereits am nächsten Tag veröffentlicht, während der Rat noch nicht einmal einen Termin für die Abstimmung festgelegt hat.

Für die Westsahara gilt jedoch das Gegenteil: Der Rat bereitet sich darauf vor, innerhalb weniger Tage ein Abkommen zu verabschieden, während die Öffentlichkeit über dessen Inhalt im Unklaren gelassen wird.

Die Eile und Geheimhaltung der EU in Bezug auf dieses Abkommen untergraben nicht nur die Rechte des sahrauischen Volkes, sondern auch die demokratischen Standards der EU selbst.

Der obige Screenshot, aufgenommen am 1. Oktober 2025, zeigt das Transparenzregister der EU-Kommission, aus dem hervorgeht, dass die relevanten Dokumente die einzigen sind, die nicht veröffentlicht werden. Die obige Website vom 
1. Oktober 2025, 16:05 Uhr nachmittags, können Sie hier herunterladen.

UPDATE: Stand 3. Oktober 2025 um 10:20 Uhr zeigt die Website immer noch keine Dokumente an – Download hier.
UPDATE: Am 3. Oktober 2025 um 18:10 Uhr zeigt die EURLEX-Website den Beschluss des Rates, BEVOR der Vorschlag veröffentlicht wurde – Download hier.

 

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