Schweizer Supermärkte verbieten Produkte aus der besetzten Westsahara

2019 ist laut Schweizer Handelsstatistik das erste Jahr, in dem kein Obst und Gemüse aus den besetzten Gebieten der Westsahara in die Schweiz importiert wurde.

03. Juli 2020

Die drei größten Schweizer Einzelhandelsunternehmen - Coop, Migros und Denner - haben Agrarprodukte, die in der letzten Kolonie Afrikas angebaut wurden, aus ihren Regalen verbannt. Das geht aus der Schweizer Außenhandelsstatistik hervor, die für 2019 keine Importe aus dem Territorium ausweist.

Migros und Denner haben beide gegenüber der NGO terre des hommes schweiz bestätigt, dass sie 2019 keine Produkte aus der Westsahara gekauft haben und dies auch in Zukunft nicht tun werden. Damit sind sie dem Beispiel des Unternehmens Coop gefolgt, das bereits 2017 den Verkauf von Produkten aus dem besetzten Territorium eingestellt und in einem Brief an WSRW ökologische Bedenken angeführt hatte. Migros erklärte gegenüber terre des hommes schweiz, dass es nach „vertieften Abklärungen und Rechtsgutachten“ 2017 beschlossen habe, „auf die Beschaffung von Produkten aus völkerrechtlich besetzten Gebieten zu verzichten“, und dies betreffe auch die Westsahara. Denners Entscheid fiel laut Eigenaussage im Dezember 2017.

Die marokkanische Agrarindustrie in der besetzten Westsahara wurde erstmals im WSRW-Bericht "Label and Liability" offengelegt. Große Plantagen in der Nähe der Stadt Dakhla, entlang der mittleren Küste der Westsahara, erschöpfen die unterirdischen Wasserreserven des Gebiets, um Obst und Gemüse für den Export anzubauen. Mit der Herkunftskennzeichnung "made in Morocco" sind Melonen und Tomaten, die in den besetzten Gebieten angebaut werden, zum politischen Instrument Marokkos geworden, um durch den Handel implizit Anerkennung seines unhaltbaren Anspruchs auf die Westsahara zu erhalten.

In der Schweiz hat die marokkanische Strategie jedoch nicht funktioniert. Der Schweizer Bundesrat hat mehrmals erklärt, dass das Freihandelsabkommen mit Marokko den von Marokko besetzten Teil der Westsahara nicht umfasst. Auf die klare Haltung der Schweiz (und anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)) wurde in der Erklärung des EU-Generalanwalts vom 13. September 2016 im Zusammenhang mit dem Verfahren zum EU-Marokko Handelsabkommen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hingewiesen. Im Dezember 2016 entschied der EuGH, dass das Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko nicht auf die Westsahara angewendet werden könne, da Marokko weder über die Souveränität noch über ein internationales Mandat zur Verwaltung des Territoriums verfüge.

Im Jahr 2016 erregte das Thema in der Schweiz mediale Aufmerksamkeit. Während Coop recht schnell Kirschtomaten aus der Westsahara verbot, hielten Migros und Denner zunächst daran fest, dass es ausreiche, ihre Kunden über die Herkunft der Produkte korrekt zu informieren. Dies war jedoch nicht immer der Fall; auf den Etiketten von Tomaten aus der Westsahara wurde oft Marokko als Ursprungsland angegeben.

Die erfolgreiche Kampagne von terre des hommes schweiz veranlasste die Schweizer Supermärkte, ihre Position zu ändern. Im gleichen Jahr führte die Schweizer Außenhandelsstatistik die Kategorie "Westsahara" für die Herkunftsdeklaration von Importen ein.

In der Praxis ist es für Importeure jedoch nach wie vor schwierig, eine korrekte Deklaration vorzunehmen, da Marokko sich weigert, Produkte aus der Westsahara korrekt zu kennzeichnen. Bei der Interpretation der Außenhandelsstatistik ist deshalb Vorsicht geboten. Dennoch zeigt sie, dass 2019 erstmals keine Melonen oder Tomaten aus dem besetzten Gebiet in die Schweiz eingeführt wurden.

Der einzige Schweizer Einzelhändler, der sich nicht an der nun gemeinsamen Position von Coop, Migros und Denner orientiert, ist Volg, der erklärt, dass er in Ausnahmefällen Tomaten aus dem Territorium verkaufen und die Produkte in seinen Geschäften korrekt etikettieren werde.

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